Unterlagen für die Bewerbung
Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal einzureichen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
1. Ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster tabellarischer Lebenslauf mit einer aussagekräftigen Darstellung des Bildungswegs.
2. Das (B.A.-)Abschlusszeugnis mit offizieller Leistungsübersicht/ Transcript of Records. Falls die Originale nicht in englischer oder deutscher Sprache abgefasst sind, wird zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung benötigt.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein (B.A.-)Abschlusszeugnis vorliegt, reicht die offizielle Leistungsübersicht mit min. 150 Credits aus. Bei fachlicher Eignung wird eine bedingte Zulassung ausgestellt, mit der eine bedingte Immatrikulation möglich ist. Der B.A.-Abschluss (d.h. insgesamt 180 Credits) muss spätestens bis zum 15.11. (Bewerbung für das Wintersemester) bzw. bis zum 15.05. (Bewerbung für das Sommersemester) gegenüber dem Studiendekanat nachgewiesen werden. Studierende eines B.A.-Studiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen werden vor Ort in einer Absolventenliste geführt und müssen Ihren Abschluss daher nicht nachträglich nachweisen. Allerdings müssen die Studierenden sicherstellen, dass bis zum 15.11. (Wintersemester) bzw. bis zum 15.05. (Sommersemester) alle Prüfungsleistungen in FlexNow eingetragen wurden.
3. Ggf. ein Motivationsschreiben mit einer Darstellung der Studienmotivation hinsichtlich des ausgewählten Studiengangs und des bisherigen Bildungswegs im Umfang von max. 2 Seiten. Das Motivatiosschreiben wird bei folgenden M.A.-Studiengängen gefordert:
- Arabistik/Islamwissenschaft (Arabic-Islamic Studies)
- Digital Humanities
- East Asian Studies
- English: Language, Literatures and Cultures
- Germanistik/Deutsche Philologie
- Geschichte
- Iranian and Persianate Studies
- Komparatistik
- Neuere Deutsche Literatur
- North American Studies
4. Ggf. Nachweis besonderer Sprachkenntnisse, wenn diese beim jeweiligen Studiengang gefordert werden.
5. Ggf. Auszüge aus dem Modulhandbuch oder andere Unterlagen, anhand derer die Studienleistungen überprüft werden können.
6. Bei internationalen Bewerber/innen: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH min. Stufe 2, TestDaF min. 4xTDN4, Goethe Zertifikat C2 oder telc C1 Hochschule). Dieser Nachweis kann auch nach der Bewerbungsfrist, spätestens jedoch bis zum 30.09 für ein WiSe bzw. 31.03. für ein SoSe nachgereicht werden. Eine Zulassung ist ohne den entsprechenden Deutschnachweis nicht möglich.
Für folgende englischsprachige Masterstudiengänge und Modulpakete ist kein Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich:
- Fachstudiengänge:
- Amercian Studies (North American Studies) (Fachstudium im Umfang von 42 C)
- Arabic-Islamic Studies (Fachstudium im Umfang von 42 C)
- Digital Humanities (Fachstudium im Umfang von 78 C oder 42 C)
- East Asian Studies/Modern Sinology (Fachstudium im Umfang von 78 C oder 42 C)
- English: Language, Literatures and Cultures (Fachstudium im Umfang von 78 C oder 42 C)
- Iranian and Persianate Studies (Fachstudium im Umfang von 78 C oder 42 C)
- Linguistics (Fachstudium im Umfang von 78 C oder 42 C)
- Modulpakete:
- Anglophone Literature and Culture (36-C-Modulpaket)
- American Studies (North American Studies) (36-C-Modulpaket)
- Arabic-Islamic Studies (36-C-Modulpaket/18-C-Modulpaket)
- Digital Humanities (36-C-Modulpaket)
- English: Language, Literatures and Cultures (36-C-Modulpaket/18-C-Modulpaket)
- Informatik (36-C-Modulpaket/18-C-Modulpaket)
- Language in Focus: Linguistics and Medieval English Studies (36-C-Modulpaket)
- Linguistik (Linguistics) (36-C-Modulpaket/18-C-Modulpaket)
- Modern Indian Studies (36-C-Modulpaket)
- Modern China (36-C-Modulpaket)
7. Bei einer Bewerbung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester eines Master-Studiengangs sind darüber hinaus (bei einem geplanten Ortswechsel nach Göttingen) ein Nachweis entsprechender Studienleistungen und/oder entsprechende Anrechnungsbescheinigungen beizufügen.
Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.