Zulassungsverfahren

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Master-Studiengang Chemie in Göttingen interessieren! Der Studiengang ist zugangsbeschränkt. Daher ist eine vorherige Bewerbung bei der Fakultät notwendig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Bewerbung sowie die entsprechenden Formulare.

Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen unbedingt fristgerecht ein. Gerne können Sie Ihren Antrag auf Zulassung auch schon frühzeitig abgeben. Sie erleichtern uns damit die Organisationsarbeit.

Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025: 15. Januar 2025


  • Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelor-Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern und einem Umfang von mindestens 180 ECTS Anrechnungspunkten.
  • Die fachliche Einschlägigkeit liegt vor, wenn mindestens 126 Anrechnungspunkte in den Fächern Chemie, Biochemie, Mathematik oder Physik, darunter mindestens 63 Anrechnungspunkte in Chemie erworben wurden.Von den 63 Anrechnungspunkten in Chemie müssen jeweils mindestens 6 aus den Bereichen Anorganische Chemie, Organische Chemie sowie Physikalische Chemie stammen.
  • Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn der Bachelor-Studiengang noch nicht abgeschlossen wurde. Zum Bewerbungszeitpunkt müssen jedoch bereits mindestens 150 Anrechnungspunkte erworben worden sein. Der Abschluss des Bachelor-Studiums muss im Fall einer Zulassung bis 31.3. bei Zulassung zum Wintersemester und bis 30.9. bei Zulassung zum Sommersemester nachgewiesen werden.
  • Bewerbungen ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser mit einem anerkannten Vorbildungsnachweis, die weder nach Rechtsvorschriften Deutschen gleichgestellt noch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind noch ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben, weisen die fachliche Einschlägigkeit des Vorstudiums zusätzlich durch Absolvierung eines eAssessments der Fakultät für Chemie nach.


Es müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen ODER der englischen Sprache nachgewiesen werden.
Dies kann wie folgt nachgewiesen werden:
  • Deutsch oder Englisch ist die Muttersprache
  • Erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen oder englischsprachigen Studiengangs
  • Sprachzertifikate:
    • Für den Nachweise von Deutschkenntnissen: Niveau DSH-2 oder TestDaF 4 x 4 oder Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung des Studienkollegs
    • Für den Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau GER C1, IELTS Band 7,0 oder vergleichbare entsprechend Liste in der Zugangs- und Zulassungsordnung §2 (5)
Der Sprachnachweis muss in der Regel mit der Bewerbung, spätestens aber bis zum 15.11., für Zulassungen zum Wintersemester und bis 15.05., für Zulassungen zum Sommersemester vorliegen.


Bewerbungsunterlagen müssen uns per Post und mit beglaubigten bzw. elektronisch nachprüfbaren Kopien eingereicht werden. Falls sehr lange Postwege zu erwarten sind, können Sie uns Ihre Unterlagen vorab per E-Mail schicken, um die Bewerbungsfrist einzuhalten. Einen Zulassungsbescheid können Sie jedoch erst bekommen, sobald uns die gedruckten Unterlagen vorliegen.

Eingereicht werden müssen:
  • Bewerbungsformular
  • Nachweis über die Leistungen aus dem Bachelor-Studium (Transcript of Recrods, ggf. Bachelor-Abschlusszeugnis)
  • Ggf. Sprachnachweis
  • Ggf. weitere Unterlagen, welche ausführlichere Informationen zur fachlichen Einschlägigkeit zulassen (z. B. Modulbeschreibungen, Angaben der Universität zur Umrechnung der lokalen Credits in das ECTS-System)


Nach Ablauf der Bewerbungsfrist trifft sich die Auswahlkommission für den Studiengang und prüft die eingegangenen Bewerbungen auf formale Kriterien und die fachliche Einschlägigkeit des Vorstudiums. Entsprechend werden Entscheidungen für die Zulassung, Ablehnung bzw. notwendige Teilnahme am eAssessment der einzelnen Bewerber*innen getroffen. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden zudem Auswahlgespräche durchgeführt (in den letzten Semestern war dies nicht notwendig).
Die Ergebnisse werden dem Dekanat mitgeteilt, welches die Bescheide erstellt. Der Versand der Bescheide erfolgt schnellstmöglich nach der Kommissionsentscheidung, in der Regel ist das innerhalb von 3 Wochen nach Bewerbungsschluss. Für diejenigen, die noch das eAssessment absolvieren müssen, wird der Bescheid ggf. etwas später versandt, sobald das dortige Ergebnis vorliegt.
Die Bescheide werden per Post verschickt. Zulassungsbescheide, an Bewerber*innen mit Wohnsitz im Ausland, versenden wir in der Regel vorab per E-Mail.


Im Zulassungsbescheid wird das weitere Vorgehen beschrieben. Studierende, die bereits an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, beantragen einen Wechsel des Studienverlaufs. Studierende von anderen Standorten müssen sich neu immatrikulieren. Für die neu zugelassenen Master-Studierenden bietet die Fakultät kurz vor Semesterstart eine Veranstaltung an, bei der Informationen zur Studiengestaltung sowie verschiedene praktische Hinweise zum Studium gegeben werden. Die Veranstaltung richtet sich an alle neu Zugelassenen, ist aber vor allem für Studierende, die von anderen Standorten nach Göttingen kommen, sehr wichtig. Für internationale Studierende steht ein studentischer Buddy zur Verfügung, um den Weg ins Studium zu begleiten und bei Fragen auch während der ersten Studienwochen zur Seite zu stehen. Individuelle Beratung bietet zudem das Dekanat allen neuen Master-Studierenden an. Für Kontakt zum studentischen Buddy und für die Vereinbarung von Beratungsterminen wenden Sie sich bitte an dekanat@chemie.uni-goettingen.de.


Das Göttinger Chemie-Studium umfasst bereits im Bachelor umfangreiche laborpraktische Lehre. Die dort erworbenen praktischen Kompetenzen werden für die meisten Praktika im Master-Studium vorausgesetzt, vor allem im Bereich der Anorganischen und Organischen Chemie. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nur mit entsprechenden Vorkenntnissen zu bewerben oder aber genügend Zeit einzuplanen, um die Kompetenzen nachzuholen.
Mit der folgenden Liste erhalten Sie einen Überblick, welche laborpraktischen Kenntnisse im Göttinger Bachelor-Studiengang erworben werden. Unsere Videos aus dem Virtuellen Labor unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen.

Liste der wichtigen laborpraktischen Fähigkeiten:
Wenn Sie sich für ein Master-Studium in Göttingen bewerben und als Schwerpunkt anorganische, organische oder biomolekulare Chemie wählen möchten, sollten Sie u.a. die folgenden Labortechniken selbstständig beherrschen: Außerdem sollten Sie sicher mit Alkalimetallen, Hydriden und selbstentzündlichen Stoffen wie Metallorganylen umgehen können sowie die gängigen analytischen Methoden (IR, MS, NMR, UV/Vis) zur Charakterisierung von Substanzen sicher anwenden und auswerten können.

Wenn Sie sich für ein Master-Studium in Göttingen bewerben und als Schwerpunkt physikalische Chemie wählen möchten, sollten Sie u.a. die folgenden Laborkompetenzen selbstständig beherrschen:
  • Messdatenerfassung und gute wissenschaftliche Praxis im Umgang mit Messdaten
  • Messdatenauswertung mit Tabellenkalkulation oder skriptbasiert
  • Quantitative Behandlung von Messunsicherheiten
  • Sorgfältige Protokollierung von Experimenten und ihrer Analyse
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und deren Entsorgung
  • Arbeiten mit grundlegenden Laborgeräten, wie z.B. Magnetrühren (mit Heizplatte), Waagen, Wärme- und Kältebädern, Vakuumpumpen, Trockenschränken
  • Umgang mit flüssigem Stickstoff und Trockeneis
  • Arbeiten an einem Inertgas/Vakuum-Wechselrechen (Schlenklinie)
  • Umgang mit Spritzen, Kanülen und Transferkanülen
  • Arbeiten an einem Inertgas/Vakuum-Wechselrechen (Schlenklinie)
Außerdem sollten Sie die gängigen analytischen Methoden (IR, MS, NMR, UV/Vis) zur Charakterisierung von Substanzen sicher anwenden und auswerten können.