Martin Ertelt
Bewerbung, Administration und Beratung
Oeconomicum, Raum 1.112
Tel.: +49 (0)551/39-26540
Annegret Schallmann
Beratung
Oeconomicum, Raum 1.116
Tel.: +49 (0)551/39-27159
Der Zulassungsantrag für das Sommersemester muss schriftlich bis zum 15.03. im Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden, der Zulassungsantrag für das Wintersemester bis zum 15.09. Der Zulassungsantrag umfasst eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber einen Promotionsstudiengang oder ein Promotionsverfahren bislang erfolgreich bestanden, endgültig nicht bestanden oder abgebrochen hat sowie eine Datenschutzerklärung.

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen (§ 4 Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)):.

a) Studiennachweise und Zeugnisse (Bachelor- und Master-Urkunden und -Zeugnisse oder ggf. andere Studienabschlussnachweise (Diplom, Magister etc.)) in beglaubigter Ablichtung zum Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (für Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung beigefügt werden, und zwar wahlweise in Deutsch oder in Englisch)

b) ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der über Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und wissenschaftlichen Bildungsgang der Antragstellerin oder des Antragstellers Auskunft gibt

c) eine formlose schriftliche Erklärung einer oder eines prüfungsberechtigten Mitglieds oder Angehörigen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität über die Annahme der Kandidatin oder des Kandidaten als Doktorandin oder Doktoranden, die einen (vorläufigen) Arbeitstitel der Dissertation enthält (Betreuungszusage)

d) ein Exposé mit Angaben über Thema, Forschungsproblem, Stand der Forschung, Forschungsziel und das methodische Vorgehen sowie einen Arbeitsplan (Leitfaden zum Exposé (PDF); sollte zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Exposé vorliegen, so muss aus der Betreuungszusage (inklusive Angabe eines vorläufigen Arbeitstitels) hervorgehen, dass die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer damit einverstanden ist, dass dieses innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung nachgereicht wird),

e) eine positive Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers zu dem vorgelegten Exposé (kann ggf. zusammen mit dem Exposé nachgereicht werden, s.o.)

f) sowie ggf. ein Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse (nur für Bildungsausländer)


Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind bitte fristgerecht in Papierform postalisch oder nach Terminabsprache auch persönlich im Studiendekanat einzureichen:

Martin Ertelt
Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Georg-August-Universität Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Graduiertenausschuss der Sozialwissenschaftlichen Fakultät prüft zeitnah nach der Bewerbungsfrist Ihre Bewerbungsunterlagen und entscheidet, ob Sie (ggf. mit einer Auflage) zugelassen werden können. Sie erhalten postalisch einen entsprechenden Bescheid zugeschickt.
WICHTIG: Wenn sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens oder nach der Einschreibung Ihre Kontaktdaten ändern, so teilen Sie dies dem Studiendekanat bitte umgehend mit.

Dokumente:
Zulassungsantrag Sommersemester
Zulassungsantrag Wintersemester
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)
Leitfaden zum Exposé (PDF)

Zulassungsantrag Sommersemester

Zulassungsantrag Wintersemester

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Sozialwissenschaften (PDF)

Leitfaden zum Exposé (PDF)


Ihre Ansprechpersonen:

Martin Ertelt



Büro: Raum Oec 1.112
(Termine nach Vereinbarung)


Annegret Schallmann


Büro: Raum Oec 1.116