Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland


Das sogenannte Learning Agreement regelt, welche Kurse Sie an Ihrer Partneruniversität belegen und für Ihren weiteren Studienverlauf anerkannt bekommen. Sie müssen vor dem Antritt des Auslandssemesters mit Frau Dr. Esther Fichtler besprechen, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen und schließen - nach der Nominierung - das Learning Agreement über die zu erbringenden Leistungen ab.

Beim Ausfüllen kommt es jedoch immer wieder zu Fragen und Unstimmigkeiten. Dazu sollen Informationen auf dem Beiblatt zum Learning Agreement dazu beitragen, diese ggf. bereits vorab zu klären.

Sobald alle Kurse gewählt und mit Frau Dr. Fichtler abgesprochen worden sind, können Sie diese in das Online Learning Agreement übernehmen.

Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester beantragen Sie die Anerkennung der erbrachten Leistungen über eCampus (Formulare des Prüfungsamtes/Anerkennung von Studienleistungen) beim Prüfungsamt. Für die Anerkennung benötigen Sie das Transcript of Records der erbrachten Leistungen, die Modulbeschreibung des absolvierten Moduls und einen aktuellen Leistungsnachweis.

Die Daten werden nach Prüfung vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen und sie erhalten eine Benachrichtigung.

Kontaktadresse für Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland:

Dr. Esther Fichtler
Referentin für Internationales
Erasmus+ Koordinatorin
Studienberatung international
Büsgenweg 5, Raum 1.125
37077 Göttingen
Tel.: 0551 39 - 28112
esther.fichtler@agr.uni-goettingen.de