PROMOS: Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen

Förderungsfähige Maßnahmen sind:

  • Studienaufenthalte von Studierenden außerhalb der Erasmus+ Programmländer und der Schweiz (1 - 6 Monate)
  • Auslandsaufenthalte von Studierenden zur Anfertigung ihrer Abschlussarbeit (1 - 6 Monate)
  • Praktika von Studierenden außerhalb der Erasmus+ Programmländer und der Schweiz (6 Wochen bis 6 Monate)
  • Sprachkurse von Studierenden und Promovierenden (3 Wochen bis 6 Monate)
  • Fachkurse von Studierenden und Promovierenden (5 Tage bis 6 Wochen)

Maßnahmen, die vom DAAD direkt gefördert werden

Studierende und Promovierende der Universität Göttingen

Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte das Onlineformular PROMOS aus. Das Formular ist zwei Monate vor Bewerbungsschluss freigeschaltet. Bei der Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen (Deutsch oder Englisch):

  • Motivationsschreiben: Begründen Sie warum ein Auslandsaufenthalt in Bezug auf Ihr bisheriges Studium Sinn macht (max. 1 Seite)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Übersicht über bisher erbrachte Prüfungsleistungen inkl. Ranking
  • Abschlusszeugnisse in Kopie (Studierende im BA: Abizeugnis; Studierende im MA: BA-Zeugnis)
  • Sprachnachweise, ggfs. Nachweis über außerfachliches Engagement und/oder Nachweis über Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Interkulturelle Schulung etc.)
  • Bei Forschungsaufenthalten für Abschlussarbeiten, die nicht an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgen: Unterstützungsschreiben des Fachbereichs & detaillierter Zeitplan
  • bei Praktika: Bestätigungsschreiben/e-mail der Praktikumsstelle mit Angabe des Zeitraums und der Tätigkeit

Bewerbung für das zweite Halbjahr 2024 ab 01. Februar 2024 möglich

31.03. eines Jahres für Beginn ihres Auslandsvorhabens ab dem 01.07. des selben Jahres

30.09. eines Jahres für Beginn ihres Auslandsvorhabens ab dem 01.01. des Folgejahres

Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den vom DAAD vorgegebenen Raten (PROMOS-Förderpauschalen). Diese Pauschalen sind in ihrer Höhe grundsätzlich nicht veränderbar. Die Vergabe einzelner Förderleistungen ist möglich (nur Reisekosten bzw. nur Aufenthaltspauschalen), ebenso eine Teilförderung des Auslandsaufenthaltes (z.B.: tatsächlicher Aufenthalt sechs Monate, Förderung in PROMOS vier Monate). Eine gesamte oder teilweise Förderung von Studiengebühren ist nicht möglich.

Kombination mit anderen Stipendien

Sollten sie eine weitere Förderung für ihr Auslandsvorhaben und/oder Auslandsbafög beantragen bzw. erhalten, beachten sie bitte unbedingt die genauen Kombinationsregelungen im PROMOS-Leitfaden.

Kontakt:

Patrick Lajoie
Bildungs- und Mobilitätsprogramme

Von-Siebold-Straße 2
Raum 0.109
37075 Göttingen

E-Mail: patrick.lajoie@zvw.uni-goettingen.de
Tel.: +49 551/39 21340
Fax: +49 551/39 18-21340

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