Profil

Institut für Notarrecht

Im Benehmen mit dem Dekanat der Juristischen Fakultät hat das Präsidium am 17. Juli 2012 die Gründung des Instituts für Notarrecht als Einrichtung der Georg-August-Universität Göttingen unter der Federführung von Herrn Prof. Dr. Andreas Spickhoff beschlossen. Der Beschluss trat am Tag nach seiner Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen I, dem 28. Juli 2012, in Kraft. Das Institut für Notarrecht dient dem Ziel, die Forschungs- und Lehraktivitäten an der Universität Göttingen auf dem Gebiet des Notarrechts zu koordinieren, durchzuführen und weiterzuentwickeln. Die Forschung des Instituts umfasst den Gesamtbereich des Notarrechts unter besonderer Berücksichtigung der Fragen der Notariatspraxis und der Vertragsgestaltung. Regelmäßig werden wissenschaftliche Tagungen und Vorträge veranstaltet, die sich an alle Notare, Notarsanwärter und Notarassessoren sowie an alle Interessierten aus Wissenschaft und Praxis richten. Darüber hinaus widmet sich das Göttinger Institut für Notarrecht der Aufgabe, die Kenntnis der Studierenden über die für die notarielle Tätigkeit relevanten Rechtsgebiete zu vertiefen. Zu diesem Zweck werden Lehrveranstaltungen zu notarrechtlichen Fragestellungen angeboten. Mit Wirkung zum Februar 2015 ist Herr Prof. Dr. Joachim Münch – ehemals Stellvertreter des geschäftsführenden Leiters – Geschäftsführer des Instituts für Notarrecht in Göttingen. Er tritt die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Andreas Spickhoff an. Das Institut wird durch einen externen Beirat unterstützt, dessen sechs Mitglieder paritätisch von der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V., der Notarkammer Celle sowie der Notarkammer Braunschweig als Förderer des Instituts bestellt werden.


Ziele und Aufgaben
Das Institut dient dem Ziel, die Forschungs- und Lehraktivitäten an der Georg-August-Universität Göttingen auf dem Gebiet des Notarrechts zu koordinieren, durchzuführen und weiterzuentwickeln.

Das Institut erfüllt insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • die wissenschaftliche Erforschung von Fragen auf allen für die Tätigkeit der Notare und die
    Vertragsgestaltung bedeutsamen Rechtsgebieten

  • die Durchführung von Lehrveranstaltungen an der Stiftungsuniversität Göttingen (Seminare,
    Vorlesungen etc.) mit notarspezifischen Fragestellungen

  • die Durchführung wissenschaftlicher Tagungen sowie Vorträge

  • die Förderung und Anregung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben (im Rahmen von Studiengängen anzufertigende Arbeiten, Doktorarbeiten, Habilitationen, Forschungsprojekte etc.)

  • die Verbindung von Rechtswissenschaft und notarieller Praxis zu vertiefen und für die Aus-
    und Fortbildung der Juristinnen und Juristen, insbesondere der Notare, fruchtbar zu machen

  • die Kenntnis der Studenten über das für die notarielle Tätigkeit relevante materielle Recht, Verfahrens- und Berufsrecht der EU und ihrer Mitglieder zu vertiefen

  • das Interesse der Studenten an der Arbeit und dem Beruf der Notare zu wecken

  • die Herausgabe wissenschaftlicher Schriften in der Schriftenreihe der Notarrechtlichen Vereinigung zu ermöglichen