Rechtswissenschaften (2-Fächer-Bachelor-Studiengang)
Die Juristische Fakultät beteiligt sich mit dem Fach Rechtswissenschaften an dem 2-Fächer-Bachelor-Studiengang der Georg-August-Universität Göttingen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden den akademischen Abschlussgrad "Bachelor of Arts" (B.A.). Es handelt sich hierbei nicht um einen juristischen Bachelorgrad.
Studierenden, die im Rahmen des 2-Fächer-Bachelor-Studienganges das Fach Rechtswissenschaften wählen, soll die Möglichkeit geboten werden, fundierte Grundkenntnise in mindestens zwei der drei großen Teilgebieten der Rechtswissenschaften, dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht, zu erwerben und sich bei weitergehendem Interesse gegebenenfalls in einem der drei Teilgebiete zu spezialisieren.
Das 2-Fächer-Bachelor-Studium mit Rechtswissenschaften