In publica commoda

Aufgaben der JAV

Die Beschäftigten der Georg-August-Universität Göttingen werden durch einen Personalrat vertreten. Dieser ist das Äquivalent zum Betriebsrat in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Für alle minderjährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Auszubildenden ist zusätzlich die Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz JAV) zuständig.

Die JAV an der Georg- August- Universität Göttingen besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den Auszubildenden für zwei Jahre gewählt werden.
Die Mitglieder sind an der Universität beschäftigt und sind entweder Auszubildende oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben.

Unsere Aufgaben als Eure JAV
Wir prüfen, ob Gesetze, wie beispielsweise das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eingehalten werden.

Wir können Maßnahmen beim Personalrat beantragen, die die Ausbildung im Betrieb betreffen (z. B. zusätzlicher Unterricht im Betrieb).

Wir sind Ansprechpartner für Fragen von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt.

Wir kümmern uns um Problemlösungen, geben Anregungen und Impulse in Fragen der Berufsausbildung. Wir informieren die Betroffenen über den Stand der Verhandlungen mit der Dienststelle.



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