Wirtschaftswissenschaften (Promotion)
Steckbrief
Ziel des Promotionsstudiums Wirtschaftswissenschaften ist es, die Studierenden für verantwortliche Aufgaben in Forschung und Lehre sowie in außeruniversitären Berufsfeldern zu qualifizieren. Sie sollen die wissenschaftliche Methodik in den Wirtschaftswissenschaften einordnen und anwenden können sowie vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse erwerben. In der eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation) müssen sie zeigen, dass sie die mit dem Fach assoziierten Fertigkeiten und Methoden beherrschen.
- Abschluss:
- Dr. rer. pol.
- Graduiertenschule:
- GGG
- Unterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienbeginn:
- Winter- und Sommersemester
- Zulassung:
- Bewerbung bei der Fakultät
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Inhalte
Ziel des Promotionsstudiums Wirtschaftswissenschaften ist es, die Studierenden für verantwortliche Aufgaben in Forschung und Lehre sowie in außeruniversitären Berufsfeldern zu qualifizieren. Sie sollen die wissenschaftliche Methodik in den Wirtschaftswissenschaften einordnen und anwenden können sowie vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse erwerben.
In der eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation) müssen sie zeigen, dass sie die mit dem Fach assoziierten Fertigkeiten und Methoden beherrschen. Zudem absolvieren die Studierenden eine forschungsorientierte Zusatzausbildung, um ihre Fähigkeiten zum interdisziplinären Arbeiten, zur Teamarbeit sowie einer effektiven wissenschaftlichen Arbeitsweise herauszubilden.
Die Absolvent*innen sind in der Lage, die neueren Theorien und Methoden der Wirtschaftswissenschaften zu beherrschen, kritisch zu reflektieren und anzuwenden, ihre gesellschaftliche Relevanz zu erkennen sowie neue wissenschaftliche Fachkenntnisse hervorzubringen.
Sie sind damit für Führungspositionen in der Arbeitswelt ebenso wie zu einer Karriere als Wissenschaftler*in qualifiziert.
Der Promotionsstudiengang „Wirtschaftswissenschaften“ steht unter dem Dach der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG). Die GGG fasst die Graduiertenausbildung über fünf Fakultäten (Juristische Fakultät, Sozialwissenschaftliche Fakultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Agrarwissenschaften, Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie) hinweg zusammen.
Dabei nutzt die GGG das breite Fachspektrum ihrer fünf Gründerfakultäten, um den Doktorand*innen ein breites Angebot an Methoden und interdisziplinären Ansätzen sowie eine Vielzahl an disziplinären Vertiefungsmöglichkeiten bereit zu stellen. Eines dieser Angebote ist die Methodenwoche. Die Promovierenden erwerben den Doktorgrad der jeweiligen Trägerfakultät des Programms.
Studienaufbau
Der Promotionsstudiengang ist akkreditiert und modularisiert. Das Promotionsstudium umfasst insgesamt 20 ECTS in folgenden Bereichen:
- a) Wissenschaftliche Kompetenzen (10 ECTS)
- b) Fachliche Vertiefung (4 ECTS)
- c) Interdisziplinarität und Schlüsselqualifikationen (6 ECTS)
Das Promotionsstudium kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm oder einem Graduiertenkolleg, das in der Prüfungs- und Studienordnung aufgeführt ist, ersetzt werden.
Das Promotionsstudium ist teilzeitgeeignet. Interessierten wird dringend empfohlen, sich vor einer Bewerbung mit den Inhalten der Prüfungs- und Studienordnung sowie der Zulassungsordnung des Promotionsstudiengangs vertraut zu machen.
Ordnungen
Betreuungzusage
Es muss eine Betreuungszusage eines/ einer Professor*in vorliegen, in der bestätigt wird, dass der/die Professor*in die schriftliche Arbeit betreut.
Auf folgenden Webseiten können Sie sich über die Professuren der Fakultät sowie die jeweiligen Forschungsschwerpunkte der Professor*innen informieren:
- Die Universitäts- und Juniorprofessuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Forschungsschwerpunkte der Professor*innen
Vorstudium
- M.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Fachliche Einschlägigkeit: Wirtschaftswissenschaften oder verwandte Fachrichtung(en)
- mind. 100 ECTS aus dem Bachelor- oder Masterstudium in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll, oder
- mind. 30 ECTS aus dem Bachelor- oder Masterstudium in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll und 70 ECTS in weiteren Fächern, die von der/dem vorgeschlagenen Erstbetreuer*in als sinnvoll hinsichtlich des beabsichtigten Promotionsthemas angesehen werden.
- Masterabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit einer Abschlussnote von mindestens gut (2,5) oder
- Nachweis der besonderen Eignung für den Promotionsstudiengang. Die besondere Eignung wird durch ein Exposé nachgewiesen.
- Mindestgesamtumfang des Vorstudiums:
- Masterabschluss mit 300 ECTS (inkl. Bachelorstudiengang), oder
- Master- oder Bachelorabschluss mit mind. 240 ECTS und mit Notendurchschnitt von mindestens 1,5
Sprachvoraussetzungen
- Deutsch auf dem Niveau des DSH-2 – oder –
- Englisch auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens
Kontakt
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat/ Promotionsangelegenheiten
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen