Anerkennung von Auslandsleistungen


Die Anerkennung von ausländischen Leistungen wird an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zentral von der Auslandsstudienberatung durchgeführt. Die Anerkennung kann sowohl vor dem Absolvieren der Leistung beantragt werden als auch im Anschluss:

  • Anerkennung von Leistungen, die während eines Auslandssemesters absolviert werden (Vorab Anerkennung): Wenn Sie über eines der universitären Austauschprogramme an einem Auslandssemester teilnehmen, sprechen Sie Ihre Kurswahl und die Anerkennung der Leistungen bereits vor Ihrem Aufenthalt mit uns in der Auslandsstudienberatung ab. Planen Sie einen Aufenthalt als Free Mover, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit sich von uns im Voraus zu Ihren Kursen und der Anerkennung der Leistungen beraten zu lassen.
    Bitte beachten Sie: Die frühzeitige Besprechung der Kurswahl und Antragsstellung der Anerkennungen wird dringend empfohlen. Nachträgliche Anerkennungen können nicht garantiert werden.
  • Anerkennungen von Leistungen, die Sie bereits erbracht haben (Nachträgliche Anerkennung): Wenn Sie als Hochschulwechsler*in an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät kommen oder einzelne bereits erbrachte Leistungen auf Anerkennung prüfen lassen möchten, wenden Sie sich ebenfalls gerne an uns.



Wenn Sie ein Auslandssemester planen, sprechen Sie die Kurswahl im Learning Agreement mit der Auslandsstudienberatung ab. Dort werden alle gültigen Anerkennungen eingetragen, die Sie in der FlexStat Anerkennungsdatenbank einsehen können. Noch nicht geprüfte Module oder Module mit abgelaufenen Anerkennungen (Gültigkeit von fünf Jahren) werden als „under appraisal“ im Learning Agreement gelistet. Sobald die Partneruniversität das Learning Agreement unterschrieben hat (betrifft Erasmus+) oder Sie einen Nachweis einreichen können, dass die Module in Ihrem Zielsemester für Austauschstudierende angeboten werden (außerhalb von Erasmus+), können Sie Anerkennungsanträge bei uns einreichen.

Wenn Sie Module aus einem bereits absolvierten Studium oder Auslandsaufenthalt auf Anerkennung prüfen lassen möchten, können Sie ebenfalls in der FlexStat Anerkennungsdatenbank überprüfen, ob bereits gültige Anerkennungen vorliegen. Sollte dies der Fall sein, können Sie die Leistungen direkt durch Einreichung Ihres Transcript of Records vom Prüfungsamt eintragen lassen. Sollte keine gültige Anerkennung vorliegen, können Sie uns ebenfalls Anerkennungsanträge bei uns einreichen.

Bitten beachten Sie: Laut Allgemeiner Prüfungsordnung (APO) können Bachelorstudierende in der Regel nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen, Masterstudierende nur Masterleistungen.


Für den Anerkennungsantrag benötigen Sie ein ausgefülltes Anerkennungsformular sowie eine möglichst ausführliche Modulbeschreibung mit einem Literaturverzeichnis auf Englisch oder Deutsch. Bei der Beantragung von Masterleistungen benötigen wir zusätzlich einen Nachweis, dass das Modul auf Masterniveau angeboten wird, bspw. einen entsprechenden Verweis in der Modulbeschreibung, eine Kursliste für Masterstudierende, o.ä.. Bitte reichen Sie außerdem Ihr unterschriebenes Learning Agreement oder einen Nachweis über das Modulangebot im Zielsemester ein.

Bitte fügen Sie alle Dokumente pro Antrag in einer PDF-Datei zusammen und senden uns die Anträge per E-Mail an auslandsstudium@wiwi.uni-goettingen.de.

Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten:

  • Anerkennungsformular: Bitte füllen Sie alle geforderten Angaben in dem Formular so vollständig wie möglich aus. Sollten Sie noch keine detaillierten Informationen zu den Prüfungsleistungen haben, geben Sie bitte die Informationen an, die Ihnen bislang vorliegen. Sie können das Dokument gerne digital ausfüllen und auch digital unterschreiben.
  • Modulbeschreibung: Die Modulbeschreibung sollte ein Originaldokument Ihrer Gastuniversität inkl. Literaturverzeichnis und Übersicht der Prüfungsleistungen sein. Je mehr Informationen über die Modulinhalte enthalten sind, desto besser. Sollten Sie keine Beschreibung als PDF-Datei erhalten, sondern eine Website, kopieren Sie die Modulbeschreibung bitte in eine Datei oder nutzen Sie Screenshots und senden uns den Link zur Website mit. Wenn die Kursbeschreibung nicht auf Deutsch oder Englisch verfügbar sein sollte, müssen keine offiziellen Übersetzungen angefertigt werden. Eigene Übersetzungen sind ausreichend.
  • Unterschriebenes Learning Agreement (vor der Mobilität) bzw. Kursteilnahmebestätigung, Transcript (nach der Mobilität), o.ä.
  • Studiengangsbeschreibung: Eine Studiengangsbeschreibung aus der hervorgeht, wieviele Kreditpunkte der Regelworkload eines regulär immatrikulierten Studierenden sind. Dies wird nur benötigt, wenn an der Gastuniversität keine ECTS vergeben werden und noch kein Umrechnungsfaktor für die lokalen Kreditpunkte in ECTS vorliegt. Informationen dazu finden Sie unter Punkt 4.




Unter „Bevorzugte Anerkennung für“ geben Sie im Formular an, für welches Göttinger Modul oder für welchen Bereich Ihres Studiums Sie die ausländische Leistung beantragen möchten. Hierbei haben Sie die folgende Auswahl:

  • Äquivalente Anerkennung: Die ausländische Leistung wird 1:1 zu einem Modul der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anerkannt. Die Inhalte sowie der Workload müssen sich dafür größtenteils überschneiden. Sie erhalten in diesem Fall die Kreditpunkte, die für das Göttinger Modul vergeben werden und können die ausländische Leistung analog zur Modulnummer des Göttinger Moduls in Ihr Studium einbringen.
  • Bereichsanerkennung: Sollten sich die Inhalte der ausländischen Leistung nicht mit einem Göttinger Modul überschneiden, aber dennoch in einen Schwerpunkt oder Spezialisierungsbereich Ihres Studiums passen, können Sie die Anerkennung für einen Bereich beantragen. Beispiele: Spezialisierungsbereiche mit Schwerpunkten im BWL und VWL Bachelor; VWL Vertiefung im BWL Bachelor; VWL oder BWL Spezialisierung im VWL Bachelor, VWL Kerncurriculum im 2-fach Bachelor VWL; Spezialisierungsbereiche mit Schwerpunkten in den einzelnen Masterstudiengängen, Wahlbereiche in allen Studiengängen. Im Falle einer Bereichsanerkennung werden Ihnen die im Ausland vergebenen Kreditpunkte in dem entsprechenden Bereich angerechnet. Wie die Umrechnung von außereuropäischen Kreditpunkten in ECTS erfolgt, wird im nächsten Schritt erklärt.




Während an europäischen Universitäten ECTS als einheitliche Kreditpunkte vergeben werden, haben außereuropäische Universitäten häufig lokale Kreditpunktsysteme. Die Umrechnung in ECTS erfolgt anhand eines Umrechnungsfaktors, der auf dem Regelworkload und der Regelstudienzeit an der Gastuniversität basiert. Die bereits berechneten Faktoren sind auf der Website des Prüfungsamts veröffentlicht, genau wie die Informationen zur Umrechnung von ausländischen Noten.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen und Kollegen: wiwipa@uni-goettingen.de


Die Auslandsstudienberatung prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet Ihre Anträge anschließend an die Fachprüfer*innen der Fakultät weiter. Dort werden die Inhalte bewertet und über die Anerkennung entschieden. Die Bearbeitungszeit kann sechs bis acht Wochen betragen.
Nachdem die Fachprüfung über die Anerkennung entschieden hat, erhält das Prüfungsamt die Informationen darüber und trägt die Entscheidung in der FlexStat Anerkennungsdatenbank ein. Sie erhalten als Antragsteller*in eine E-Mail und können Ihre Anerkennungen in der Datenbank prüfen. Die Anerkennungen sind ab diesem Zeitpunkt für fünf Jahre gültig.

Sollte ein Antrag abgelehnt werden, wird die Auslandsstudienberatung Sie informieren und zu weiteren Möglichkeiten beraten.


Nach erfolgreicher Prüfung der Anerkennung können Sie Ihr Transcript of Records von der Gastuniversität beim Prüfungsamt einreichen, damit Ihre Leistungen eingetragen werden. Die Anrechnung erscheint dann in Ihrer individuellen Studienübersicht im FlexNow mit der umgerechneten Note in das Göttinger System.

Eine beantragte Anerkennung verpflichtet Sie nicht die Leistungen letztendlich einzubringen. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Leistungen eintragen zu lassen bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Eine Frist für die Eintragung gibt es ansonsten nicht.



Fragen? Melden Sie sich gerne direkt bei uns per E-Mail oder besuchen Sie unsere wöchentlichen Sprechstunden.