Abschluss
Wir freuen uns, Ihnen nach vorheriger Absprache Termine anbieten zu können (Mo, Mi und Do 10:00 - 16:00 Uhr). Sie können uns auch gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Anmeldungen zur Disputation
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Anmeldungen zur Disputation sind in diesem Jahr noch bis zum 18.12.2024 vormittags möglich.
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Wenn Ihr Leistungsnachweis vollständig und das Schreiben Ihrer Dissertation abgeschlossen ist, gibt es mehrere Schritte, die zu einen Abschluss führen.
Ihre Dissertation
Ihre Dissertation können Sie auf deutsch oder englisch anfertigen.Sie können auch eine "kumulative" Dissertation einreichen:
- Die Artikel müssen auf peer-reviewed Publikationen in Fachzeitschriften basieren und Sie müssen Autor/in sein;
- Ihre/r Betreuer/in muss schriftlich bestätigen, dass die Artikel den Großteil Ihrer Dissertation darstellen;
- die schriftliche Arbeit muss eine zusätzliche Einführung in das Thema, eine inhaltliche Diskussion der Ergebnisse und eine Beschreibung, welcher Teil der Arbeit durch Sie geleistet worden ist, beinhalten.
Einreichung der Dissertation
Folgende Dokumente sind - nach der elektronischen Anmeldung über eCampus - im Dekanat der Fakultät für Physik einzureichen (siehe unbedingt auch rechts):- Das aus dem Workflow der eCampus-Anmeldung generierte und vom Kandidaten/von der Kandidatin unterschriebene Antragsformular zur Disputation.
- Zwei gedruckte und gebundene Kopien Ihrer Dissertation (Es wird empfohlen jedem Mitglied der Kommission eine Ausfertigung der Dissertation auszuhändigen)
- Eine Ausfertigung des vom Studiendekan geprüften und unterschriebenen Leistungsnachweises
- Die ursprüngliche Betreuungsvereinbarung zum Beginn der Promotion
- Die ursprüngliche Promovierenden-Erklärung
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung Ihres Antrags durch das Prüfungsamt.
Beachten Sie, dass Sie ein "summa cum laude" für Ihre Dissertation nur mit einem externen Drittgutachter erhalten können.
Weitere Informationen finden Sie unter § 12 der Prüfungsordnung.
Die Disputation
Der Termin der mündlichen Prüfung wird durch die Sprecherin oder den Sprecher des zuständigen Prüfungsausschusses nach der abschließenden Entscheidung über die Annahme der Dissertation festgelegt und Ihnen spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung soll in der Regel nicht später als 6 Wochen nach der Zulassung zur Promotionsprüfung durchgeführt werden.Die mündliche Verteidigung dauert mindestens 60 und höchstens 90 Minuten. Sie besteht aus 30minütigen öffentlichen Präsentation (in Deutsch oder Englisch), in der Sie die Ziele und Ergebnisse Ihrer Dissertation erläutern und in einen größeren wissenschaftlichen Zusammenhang stellen sowie sowie einer anschließenden Diskussion. Dabei sollen Sie sich auch solchen Fragen stellen, die sich auf das wissenschaftliche Umfeld der Dissertation sowie auf Gegenstandsbereiche und methodische Fragen beziehen, die das Fachgebiet als Ganzes und angrenzende Fachgebiete betreffen. Mindestens 2/3 der Prüfungskomission muss bei der Disputation anwesend sein, darunter die beiden ReferentInnen der Dissertation. Die Disputation ist i.d.R. hochschulöffentlich.
Nach einer erfolgreichen Disputation werden folgende Noten vergeben:
- summa cum laude (ausgezeichnet);
- magna cum laude (sehr gut);
- cum laude (gut);
- rite (genügend);
Um ein "summa cum laude" zu erhalten, muss die Dekanin/der Dekan ein Gutachten von einem externen (Dritt)Gutachter erbeten haben (siehe oben).
Sie haben das Recht, die schriftlichen Unterlagen, die mit Ihrer Prüfung zusammenhängen, innerhalb von 4 Wochen nach der Verteidigung im Prüfungsamt einzusehen.