In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Indologie" (42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in der Indologie oder Südasienwissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Sanskrit oder Hindi im Umfang von wenigstens 8 Anrechnungspunkten. Der Nachweis des Hindi oder Sanskrit ist bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09., bei Einschreibung im Sommersemester bis zum 31.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen. Dieser Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.