Exmatrikulation zum Ende des Studiums/ Wechsel des Studienortes
Wenn Sie die Universität Göttingen verlassen wollen, sollten Sie Ihre Exmatrikulation selbst beantragen, um zu vermeiden, dass Sie "kraft Gesetzes" oder "von Amts wegen" exmatrikuliert werden. Im Anschluss können Sie sich einen Exmatrikulationsnachweis herunterladen.
Die Exmatrikulation erfolgt, sofern Sie nichts anderes angegeben, zum Ende des laufenden Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Für Ihre Exmatrikulation steht Ihnen ein Online-Formular im eCampus zur Verfügung. Sie brauchen dazu nur die Internetseite (s.u.) aufzurufen und den Anweisungen zu folgen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise zur Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
Sofern Sie einen Hochschulwechsel planen, verändern Sie das voreingestellte Datum (Semesterende) nur dann, wenn die Unterbrechung Ihres Studierendenstatus nicht zu Nachteilen führt; die neue Hochschule schreibt Sie in der Regel erst mit Wirkung zum neuen Semester ein.