Eignungs- und Orientierungstest Spanisch
Dieser Test ist ein sprachpraktischer Eignungs- und Orientierungstest für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber. Er dient dem Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse und der Einstufung in die unterschiedlichen Kursniveaus. Bei Einstufung in höhere Kursniveaus werden die entsprechenden Credits und Semesterwochenstunden angerechnet.
- 12.07.2024
- 29.08.2024
- 25.09.2024
- 24.10.2024 (für bereits Immatrikulierte)
Termine für das Wintersemester 2024/2025:
Termine werden hier vergeben.
- Mündlicher Teil (10 Min.):
Das 10-minütige Gespräch findet online zwischen 09:00 und 12:00 Uhr statt. Der genaue Termin sowie der Link zum Raum werden rechtzeitig im Voraus per E-Mail bekanntgegeben. - Der schriftliche Teil des Einstufungstests Spanisch (Hör- und Leseverstehen, Grammatik und Wortschatz als Multiple-Choice-Test) findet anschließend von 13:00 bis 14:30 Uhr ebenfalls online statt.
Die Immatrikulation in die Studiengänge Spanisch/Hispanistik der Georg-August-Universität kann vor der Teilnahme am Eignungs- und Orientierungstest stattfinden, sofern einer der folgenden Nachweise erbracht wird:
- Durchschnittsnote von wenigstens 11 Punkten im Fach Spanisch in den Schuljahren 12 und 13 bzw. - bei Schulabschluss nach Klasse 12 - in den Schuljahren 11 und 12*
- DELE B1 des Instituto Cervantes*
- Grundstufe III der ZESS Göttingen*
- UNIcert I*
- spanische Muttersprache
- erfolgreiches Studium von mindestens zwei Semestern in einem spanischsprachigen Land als ordentliche Studierende / ordentlicher Studierender
- Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung (aus Spanien oder Lateinamerika).
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*Bei Vorlage eines dieser Nachweise bei den Sekretariaten des Seminars für Romanische Philologie erhalten die Studierenden die erforderliche Bescheinigung zur Immatrikulation. In diesen Fällen werden Sie automatisch in den Kurs Español I eingestuft und benötigen keinen Einstufungstest.
Für das Bewerbungsverfahren sind keine Sprachbescheinigungen notwendig. Erst zum weiteren Immatrikulationsverfahren sind sie zum Hochladen erforderlich.
Nachweise zur Immatrikulation, die vom Einstufungstest befreien, sollen nicht älter als zwei Jahre sein.
Zur Überprüfung Ihrer Nachweise setzen Sie sich bitte mit den Sekretariaten oder mit den Lektorinnen und Lektoren für Spanisch in Verbindung und suchen deren Sprechstunden auf (bitte Nachweise nicht vergessen!) oder senden Sie bitte per E-Mail eine beglaubigte Kopie Ihrer Nachweise als PDF-Datei. Sie erhalten dann entweder persönlich oder per E-Mail eine Bescheinigung, die Sie als Bescheinigung im PDF-Format im weiteren Immatrikulationsverfahren hochladen müssen.
Bitte bedenken Sie, dass die Teilnahme am Einstufungstest für Studieninteressierte mit nicht nachweisbaren Vorkenntnissen der spanischen Sprache, mit einem höheren Sprachniveau als ein B1 sowie für Personen mit Spanisch als Erstsprache obligatorisch ist!