FAQ Digitale Wahlen
„Auf dieser Internetseite haben wir für Sie häufig gestellte Fragen zu den digitalen Wahlen der Georg-August-Universität Göttingen zusammengestellt.“
Übersicht Fragen:
- Wann und wie lange kann ich wählen (Wahlzeitraum)?
- Wo kann ich wählen? Wie finde ich das Wahlportal?
- Benötige ich besondere Computerkenntnisse, um digital zu wählen?
- Ich finde meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Kann ich trotzdem digital wählen?
- Wie melde ich mich am Wahlportal an? Mit welchen Daten logge ich mich ein?
- Wo finde ich meine Personal- bzw. Matrikelnummer?
- Welches Passwort gilt?
- Warum werden mein Passwort und/oder meine Personalnummer nicht akzeptiert?
- Warum wird mein studentisches Passwort nicht akzeptiert?
- Werden meine Anmeldedaten von POLYAS gespeichert?
- Auf welchen Geräten kann ich wählen?
- Brauche ich eine App oder ein bestimmtes Programm, um zu wählen?
- Welche Browser kann ich verwenden?
- Welche Organe und wie viele Kandidat*innen darf ich wählen?
- Wie kann ich meine Stimmabgabe ändern, wenn das Wahlsystem anzeigt, dass ein gesamter Stimmzettel als ungültig gezählt wird, z. B. weil zu viele Stimmen auf diesem Stimmzettel vergeben wurden?
- Kann ich, wenn ich für mehrere Fächer an unterschiedlichen Fakultäten eingeschrieben bin, die Organe beider Fakultäten bzw. Fachschaften wählen oder zumindest anstelle der angezeigten Organe die Organe der weiteren Fakultät oder Fachschaft wählen?
- Wen und wie kann ich wählen, wenn ich promoviere und zugleich hauptberuflich wissenschaftliche beschäftigt bin?
- Warum wurde ich aus dem Wahlsystem ausgeloggt?
- Ist die Stimmabgabe mit dem verwendeten Wahlprogramm sicher?
- Ich erhalte einen Warnhinweis, wenn ich das Wahlportal aufrufe. Was bedeutet das?
Übersicht Antworten:
Frage: Wann und wie lange kann ich wählen (Wahlzeitraum)?
Antwort: Das Wahlportal ist vom 15.01.2024 um 12:00 Uhr bis zum 23.01.2024 um 12:00 Uhr rund um die Uhr geöffnet.
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Frage: Wo kann ich wählen? Wie finde ich das Wahlportal?
Antwort: Das Wahlportal finden Sie auf folgender Seite:
https://onlinewahl.uni-goettingen.de.
Der Link hierzu wurde zudem per E-Mail an die Wahlberechtigten versandt.
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Frage: Benötige ich besondere Computerkenntnisse, um digital zu wählen?
Antwort: Sie benötigen keine besonderen Computer- oder IT-Kenntnisse, denn die Stimmabgabe mit dem Wahlprogramm ist möglichst intuitiv gestaltet. Insbesondere werden Sie Schritt für Schritt informiert, was Sie als nächstes tun müssen.
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Frage: Ich finde meine Wahlbenachrichtigung (E-Mail) nicht mehr. Kann ich trotzdem digital wählen?
Antwort: Ja, die Wahlbenachrichtigung enthält keine Daten, welche für die Anmeldung oder die digitale Stimmabgabe benötigt werden.
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Frage: Wie melde ich mich am Wahlportal an? Mit welchen Daten logge ich mich ein?
Antwort: Die Anmeldung erfolgt mit der Personalnummer, sofern Sie Beschäftigte*r sind, oder mit der Matrikelnummer, sofern Sie Studierende*r sind, und mit Ihrem „persönlichen“ Passwort zu Ihrem E-Mail-/Nutzer*innen-Account.
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Frage: Wo finde ich meine Personal- bzw. Matrikelnummer?
Antwort: Die Personalnummer finden Sie zum Beispiel auf dem Mitarbeiter*innenausweis (Universitätsausweis), dort auf der Vorderseite unten rechts oder auf der Rückseite die letzten acht Ziffern, oder auf der Gehaltsabrechnung. Bitte beachten Sie, dass die Personalnummer 8-stellig eingegeben werden muss, also auch die beiden ersten Nullen.
Die Matrikelnummer finden Sie insbesondere auf Ihrem Studienausweis unten rechts.
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Frage: Welches Passwort gilt?
Antwort: Bitte verwenden Sie das von Ihnen selbst erstellte Passwort zu Ihrem universitären E-Mail-/Nutzer*innen-Account. Das ist das Passwort, mit dem Sie sich üblicherweise an den universitären Systemen anmelden.
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Frage: Warum werden mein Passwort und/oder meine Personalnummer nicht akzeptiert?
Antwort: Sofern Sie sich mit ihren Daten an anderen Systemen anmelden können, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie noch über weitere E-Mail-/Nutzer*innen-Accounts verfügen und mit welchem dieser E-Mail-/Nutzer*innen-Accounts Sie an den Wahlen teilnehmen können; dies finden Sie in Ihrer E-Mail zur Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese nicht mehr finden oder können Sie sich trotzdem nicht anmelden, wenden Sie sich bitte an die auf dieser Seite angegebenen Ansprechpartner*innen.
Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass Sie zwar an der Universität beschäftigt, aber nicht wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind nach dem Hochschulgesetz nur die Beschäftigten, die wenigstens zu 50 % beschäftigt sind und für mehr als sechs Monate (also 6 Monate + wenigstens 1 Tag) beschäftigt sind. Deswegen sind insbesondere wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte nie wahlberechtigt.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Wahlleitung, sofern Sie zwar wahlberechtigt sind, jedoch die oben genannten Schritte nicht erfolgreich waren. Möglicherweise ist ausnahmsweise Ihr Passwort veraltet oder Sie besitzen bislang noch keinen sogenannten universitären EMA-Account, sondern ausschließlich einen reinen GWDG-Account. Wichtig: Dass Sie sich an anderen Systemen der Universität oder GWDG anmelden können, schließt diese beiden Möglichkeiten nicht aus.
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Frage: Warum wird mein studentisches Passwort nicht akzeptiert?
Antwort: Sie müssen (noch) immatrikuliert sein und bitte Ihre korrekte Matrikelnummer als 8-stellige Zahl eingegeben, also bitte insbesondere keine vorangestellten Nullen verwenden.
Sofern Sie diese und andere Ursachen ausschließen können, ändern Sie bitte Ihr Passwort im eCampus.
Nach der Änderung warten Sie bitte circa 5 Minuten, bevor Sie sich mit dem neuen Passwort erneut am Wahlportal anmelden.
Sollten Sie sich trotz dieses bislang wirksamen Lösungswegs weiterhin nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte sofort direkt an die*den auf dieser Seite angegebenen Ansprechpartner*in, um die Ausübung des Wahlrechts ermöglichen zu können.
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Frage: Werden meine Anmeldedaten von POLYAS gespeichert?
Antwort: Nein, die inneruniversitäre Anmeldung am universitätseigenen Wahlportal erfolgt auf Servern der GWDG, also dem eigenen IT-Dienstleister der Universität. Von dort aus werden Sie „pseudonymisiert“ an das Wahlprogramm von POLYAS weitergeleitet. POLYAS erhält also von der Universität keine persönlichen Daten der Wählenden; weder direkt noch indirekt.
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Frage: Auf welchen Geräten kann ich wählen?
Antwort:Sie können auf internetfähigen Endgerät wählen, also insbesondere PC, Laptop, Tablet oder Smartphone. Dass die Größe des Bildschirms Einfluss auf die Übersichtlichkeit der Stimmzettel bzw. die Leistungsfähigkeit des Gerätes Einfluss auf die Reaktionsgeschwindigkeit des Wahlprogrammes haben kann, sollten Sie bitte bei der Wahl zwischen mehreren möglichen Endgeräten bedenken.
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Frage: Brauche ich eine App oder ein bestimmtes Programm, um zu wählen?
Antwort: Nein. Sie gelangen über den Link (https://onlinewahl.uni-goettingen.de) automatisch zum Wahlportal; eine weitere App oder ein bestimmtes Programm ist nicht erforderlich.
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Frage: Welche Browser kann ich verwenden?
Antwort: Grundsätzlich ist die digitale Stimmabgabe mit gängigen, den aktuellen Standards entsprechen Browsern möglich, darunter Chrome, Safari und Firefox. Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Browser aktuell ist. Browser mit einer veralteten Version funktionieren unter Umständen nicht oder nur sehr langsam. Dies gilt auch für den Browser „Internet Explorer“, der nicht mehr aktuellen Standards entspricht.
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Frage: Welche Organe und wie viele Kandidat*innen darf ich wählen?
Antwort: Für welche Organe Sie wahlberechtigt sind, ergibt sich grundsätzlich bereits aus der Wahlberechtigung.
Zudem werden Ihnen im Wahlprogramm nur die Stimmzettel der Organe angezeigt, für die Sie wahlberechtigt sind. Studierende sind zudem berechtigt, an den Urabstimmungen der Studierendenschaft teilzunehmen.
Auf jedem Stimmzettel ist angegeben, wie viele Stimmen Sie abgeben dürfen. Haben Sie mehr Kandidat*innen angekreuzt, als dies vorgesehen ist, weist Sie das Wahlportal hierauf hin. Sie können nun die Zahl der abgegebenen Stimmen noch einmal anpassen.
Eine Übersicht über alle zur Wahl stehenden Wahlbereiche und die dort jeweils kandidierenden Personen finden Sie in den entsprechenden Wahlbekanntmachungen.
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Frage: Wie kann ich meine Stimmabgabe ändern, wenn das Wahlsystem anzeigt, dass ein gesamter Stimmzettel als ungültig gezählt wird, z. B. weil zu viele Stimmen auf diesem Stimmzettel vergeben wurden?
Antwort: Bitte klicken Sie am Ende der Seite (nach dem letzten Stimmzettel) auf das Feld „Auswahl korrigieren“. Im nächsten Schritt können Sie bereits gesetzte Kreuze durch erneutes Anklicken „entfernen“ bzw. ein bislang nicht gesetztes Kreuz durch Anklicken setzen.
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Frage: Kann ich, wenn ich für mehrere Fächer an unterschiedlichen Fakultäten eingeschrieben bin, die Organe beider Fakultäten bzw. Fachschaften wählen oder zumindest anstelle der angezeigten Organe die Organe der weiteren Fakultät oder Fachschaft wählen?
Antwort: Nein, dies ist nicht möglich. Sie sind nur für eine Fakultät bzw. Fachschaft wahlberechtigt. Wo Sie wahlberechtigt sind, ergibt sich aus dem an erster Stelle stehenden Fach, für das Sie eingeschrieben wurden. Zwar kann diese Zuordnung grundsätzlich geändert werden, zum Beispiel durch eine sogenannte Erklärung der Zugehörigkeit, jedoch ist die Frist für solch eine Erklärung für die laufenden Wahlen bereits abgelaufen, sodass eine Änderung erst für kommende Wahlen möglich ist.
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Frage: Wen und wie kann ich wählen, wenn ich promoviere und zugleich hauptberuflich wissenschaftlich beschäftigt bin?
Antwort: Promovierende, die an der Universität hauptberuflich beschäftigt sind, gehören für die Wahlen zu den Kollegialorganen zur wissenschaftlichen Mitarbeiter*innengruppe und wählen daher deren Vertretungen in Senat und ggf. Fakultätsrat. Auf Grund einer Einschreibung als Promotionsstudierende sind sie zudem Mitglieder der Studierendenschaft und als solche wahlberechtigt für die Organe der Studierendenschaft und die Urabstimmung.
Sie wählen daher die Kollegialorgane, indem Sie sich mit Ihren Daten als Beschäftigte*r am Wahlportal anmelden, und die studentischen Organe, indem Sie sich mit Ihren Daten als Studierende*r am Wahlportal anmelden.
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Frage: Warum wurde ich aus dem Wahlsystem ausgeloggt?
Antwort: Wenn Sie sich eingeloggt haben und für 15 Minuten inaktiv waren, werden Sie automatisch ausgeloggt. Dies dient der Sicherheit Ihrer Stimmabgabe; natürlich wird Ihre bisherige Stimmauswahl in diesem Fall nicht (zwischen)gespeichert. Sie können sich innerhalb des Wahlzeitraums erneut anmelden und digital wählen.
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Frage: Ist die Stimmabgabe mit dem verwendeten Wahlprogramm sicher?
Antwort: Die verwendete Wahlsoftware erfüllt die Anforderungen des internationalen Schutzprofils nach Common Criteria und ist zentraler Bestandteil der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
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Frage: Ich erhalte einen Warnhinweis, wenn ich das Wahlportal aufrufe. Was bedeutet das?
Antwort: Da das Wahlportal sicher ist, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie ein älteres Android-Gerät mit einer älteren Version als 7.1.1 verwenden. Auf Grund des Ablaufs des sogenannten „Let’s-Encrypt-Zertifikats“ können diese Geräte eine Sicherheitswarnung erhalten. Bitte versuchen Sie zunächst, sich zum Beispiel über den Firefox-Browser anzumelden; hier sollte keine Sicherheitswarnung erscheinen. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die auf dieser Seite angegebenen Ansprechpartner*innen.
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