Allgemeine Sicherheitshinweise
Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Verbandkasten: Standort: Geschäftszimmer (Raum 209); Hausmeister (Raum 101); Sören Schreiber (Raum 007)
- Erste Hilfe Meldeblock: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Ersthelfer/ Brandschutzhelfer
- Namen und andere wichtige Hinweise zu Notfällen (Feuer/Unfall) stehen auf dem Alarmblatt
Notfall- und Störmeldezentralen
- sind zentrale Ansprechpartner für alle Beschäftigten und Studierenden der Universität Göttingen bei technischen Störungen/ Reparaturbedarfen/ Notfällen
- Telefon: +49 (0)551 / 39 - 20000
Ansprechpartner Arbeits- und Gesundheitsschutz:
- Vorgesetzte/ Vorgesetzter
- Betriebsärztlicher Dienst: Tel. 60120, betriebsarzt@med.uni-goettingen.de
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Tel. 24127, sicherheitswesen@zvw.uni-goettingen.de
- Sicherheitsbeauftragte(r): Sören Schreiber
- Personalrat bzw. Betriebsrat
Pflichten der Beschäftigten
- Weisungen von Vorgesetzten Folge leisten
- Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzen
- festgestellte Mängel melden
- Sicherheitseinrichtungen nicht verändern
Stolpern, Rutschen, Stürzen
- verschüttete Flüssigkeiten sofort aufwischen
- frisch gewischte Böden vorsichtig begehen
- lose verlegte Kabel sicher verlegen z.B. mit Kabelbrücken
- unebene Fußböden reparieren lassen
- Treppen: Handlauf benutzen
- ungeeignetes Schuhwerk: trittsichere Schuhe wählen
Festgestellte Mängel
- sofortiges Beseitigen von Mängeln und
Gefahren, wenn notwendige Fachkunde vorhanden ist, sonst unverzüglich melden (an Geschäftszimmer oder Vorgesetzte)!
Arbeitsmedizinische Vorsorgeberatung
- Inhalt umfasst Informationen zu Wechselwirkungen zwischen der individuellen Gesundheitssituation und der beruflichen Tätigkeit
- zusätzlich erfolgt eine ärztliche Untersuchung, teilweise auch technische Untersuchungen (z.B. Sehtest, Lungenfunktion etc.), ggf. Laboruntersuchung
- sämtliche Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht
- Anmeldung und Durchführung in der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst (Telefon. 39-60120, betriebsarzt@med.uni-goettingen.de).
Unfallgefahren vorbeugen
- Unfallgefahren und Beinahe-Unfälle beachten und an Vorgesetzte/ Sicherheitsbeauftragte melden
Unfall melden . . . Tel. 112
- Wer meldet? Name angeben!
- Wo ist der Unfall? Ort, Straße, Gebäudeteil, . . .
- Was ist passiert?
- Gibt es Verletzte, wie viele Verletzte?
- Welche Verletzungen liegen vor?
Unfall / Unfallanzeige
- ein Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ein Arbeitsunfall
- Beschäftigte und Studierende sind über die Landesunfallkasse Niedersachsen LUK versichert
- wenn infolge des Unfalls Behandlungsbedürftigkeit und/ oder mindestens dreitägige Arbeitsunfähigkeit besteht -> Unfall an Unfallversicherungsträger in vorgegebener Form melden
- Ausfüllen einer Unfallanzeige und an Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz senden (geht weiter zu Personalrat bzw. Betriebsrat, zur Personalabteilung, zur Landesunfallkasse und zur Gewerbeaufsicht)
- Formulare für Unfallanzeigen sind auf den Internetseiten
der Stabsstellen und Personalabteilungen verfügbar
(https://www.uni-goettingen.de/de/1437.html)
Brandschutz
- elektrische Geräte nach Benutzung abschalten
- keine brennbaren Materialien auf Elektrogeräten ablegen, Lüftungsschlitze von Elektrogeräten nicht zustellen
- Brand melden Tel.: 112
- Ansprechpartner intern: Brandschutzhelfer/innen (siehe
)hier - Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-goettingen.de/de/635132.html
- Brandschutzordnung Teil B
Brandschutzbeauftragte
- Universität: Frau Zier: Tel.: 24 294, angelina.zier@zvw.uni-goettingen.de
Flucht- und Rettungsplan
- mit Flucht- und Rettungswegen und Standort des Sammelplatzes im Falle einer Evakuierung/eines Notfalls vertraut machen!
Flucht- und Rettungswege
- müssen immer freigehalten werden
- Brand- und Rauchschutztüren nicht fixieren!
- bei Evakuierung / Räumung gehen Sie immer direkt zum Sammelplatz
- Alarmsignale beachten
- Personen im Bereich alarmieren
- ortsunkundige oder hilfsbedürftige Personen mitnehmen
- Toiletten, Nebenräume kontrollieren
Verhalten im Brandfall
- Warnen Sie andere Personen
- unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermeiden, d.h. Fenster und Türen schließen bzw. geschlossen halten
- Menschenrettung geht vor Rettung von Sachgütern und vor Brandbekämpfung
- gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
- bei Bränden an elektrischen Anlagen Strom sofort abschalten (wenn ungefährdet möglich!)
- Aufzüge dürfen nicht benutzt werden, da im Brandfall mit einem Stromausfall zu rechnen ist
- stark verqualmte Räume gebückt oder kriechend verlassen
- Löschversuch unternehmen: Brände möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpfen
- Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchführen (Kleinbrände ohne gefährdende Rauchentwicklung)
- brennende Personen nicht fortlaufen lassen -> mit Feuerlöscher ablöschen (aus 2-3m Abstand; nicht ins Gesicht zielen)
Sicherer Arbeitsweg
- genügend Zeit einplanen
- Rücksicht im Straßenverkehr
- Geschwindigkeit der Verkehrssituation und dem Wetter anpassen
- rechtzeitig Beleuchtung einschalten
- helle bzw. reflektierende Kleidung besonders in der dunklen Jahreszeit wählen
- geeignetes Schuhwerk tragen
- Verkehrsmittel in technisch einwandfreiem Zustand halten
- Fahrradhelm tragen ist sinnvoll und wichtig
- nicht ablenken lassen – Handy kann warten!