Auslandsaufenthalte während des Studiums
Im Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie besteht nur eine eingeschränkte Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes, der nicht studienzeitverlängernd ist. Da durch die Approbationsordnung die Studieninhalte und Kompetenzziele detailliert festgelegt sind, ist vor einem Auslandsaufenthalt sehr genau zu prüfen, ob Anrechnungen von im Ausland erworbenen Studienleistungen als äquivalent möglich sind.
Aktuell kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weder eine Anerkennung von Prüfungs- noch von Praktikumsleistungen aus dem Ausland garantiert werden. Es ist aber natürlich möglich, zusätzliche Leistungen (ggf. mit Verlängerung der Studienzeit) im Ausland zu erbringen oder bspw. die Masterarbeit im Ausland zu schreiben, sofern dies mit dem hiesigen Gutachter besprochen wurde und die Betreuung vor Ort abgesichert ist.
Nähere Informationen zu Auslandsaufenthalten im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier.