FAQ E-Mail Einwilligung zur Veröffentlichung von Daten per E-Mail Es muss konkret erläutert werden welche Daten veröffentlicht werden dürfen Verschlüsselung von E-Mails/Anhänge mit personenbezogenen Daten Ist grundsätzlich notwendig Sensible Anhänge sollten immer Passwortgeschützt sein und das Passwort auf einem separatem Weg mitgeteilt werden Massen-Emails Empfängeradressen von Massen-Emails müssen ins Bcc eingefügt werden Abweichung nur bei zwingend notwendigen dienstlichen Gründen erlaubt Umgang mit Mailiniglisten Jeder der angeschrieben werden soll muss vorher seine Einwilligung geben Ausnahme: dienstliche Newsletter für alle Beschäftigten