Die Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen (MSCA) Förderung für Nachwuchswissenschaftler*innen sowie erfahrene Forscher*innen beginnend mit der Promotion. Ziel ist die Förderung der individuellen Karriereentwicklung mit einem Fokus auf internationale, interdisziplinäre und sektorübergreifende Mobilität. Die Georg-August-Universität Göttingen hat eine ausgezeichnete Erfolgsbilanz bei der Verwaltung von MSCA-Projekten und Göttingen International bietet gezielte Unterstützung während des gesamten Projektzyklus, von der Antragstellung bis zum Abschlussbericht.
Über die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA)
Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) existieren als europäische Mobilitätsmaßnahmen seit mehr als 25 Jahren und gelten heute als das Referenzprogramm der Europäischen Union für exzellente Doktoranden- und Postdoktorandenausbildung. Im laufenden Programm verfügen die MSCA über ein zugewiesenes Budget von 6,6 Mrd. EUR und umfassen sowohl institutionelle als auch individuelle Maßnahmen.
Die MSCA verfolgen einen Bottom-up-Ansatz, daher stehen die Ausschreibungen allen Disziplinen offen und Forschungsthemen werden von den Antragstellern frei gewählt. Darüber hinaus beruhen die MSCA auf den Grundsätzen der "Exzellenz", der "internationalen, interdisziplinären und sektorübergreifenden Mobilität", der "fairen Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen und der Inklusivität", der "wirksamen Supervision", "Open Science" und der Förderung einer nachhaltigen Forschung im Einklang mit dem "European Green Deal" sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).
Förderformate der Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA)
Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) sind in fünf verschiedene Förderlinien unterteilt:
Postdoctoral Fellowships
Postdoctoral Fellowships (PF) bieten eine Finanzierung für individuelle Forschungsprojekte von Postdoktorand*innen mit dem Ziel, die Karriereentwicklung der Forscher*innen zu unterstützen und gleichzeitig exzellente Forschung zu fördern. Anträge werden von den Forscher*innen gemeinsam mit einem*r Betreuer*in (Professor*in) der Gasteinrichtung ihrer Wahl, z.B. der Universität Göttingen, vorbereitet. Postdoctoral Fellowships werden entweder als European Postdoctoral Fellowships mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten oder als Global Postdoctoral Fellowships mit einer Laufzeit von 24 bis 36 Monaten vergeben. Während die European Fellowships im Hinblick auf die Mobilität optionale Entsendungen an Organisationen im akademischen oder nicht-akademischen Bereich vorsehen, beinhalten die Global Fellowships eine obligatorische Outgoing-Phase (12 bis 24 Monate) an einer sekundären Gasteinrichtung in einem außereuropäischen Drittland, das nicht mit dem Programm Horizont Europa assoziiert ist, gefolgt von einer 12-monatigen Rückkehrphase an die europäische Gasteinrichtung. Postdoctoral Fellowships werden durch eine institutionelle Förderung finanziert, die „research, training and networking costs“, „management and indirect costs“ sowie „researcher costs“ abdeckt. Postdoctoral Fellowships bieten Forscher*innen eine vertragliche Anstellung auf Vollzeitbasis für die Dauer des Fellowships, die durch ein anschließendes Non-academic Placement von bis zu 6 Monaten verlängert werden kann. Für weitere Informationen zu den Postdoctoral Fellowships und zur Antragstellung mit der Universität Göttingen kontaktieren Sie bitte das MSCA-Beratungspersonal bei Göttingen International.
Doctoral Networks (DN) unterstützen transnationale Doktorandenprogramme, die von Konsortien aus akademischen und nicht-akademischen Organisationen, einschließlich Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen (einschließlich KMU), in Europa und darüber hinaus eingerichtet werden. Ihr Ziel ist es, hoch qualifizierte Doktoranden auszubilden und ihre Karrierechancen durch exzellente Forschung und internationale, interdisziplinäre und sektorübergreifende Mobilität zu verbessern. Auf Organisationsebene zielen die DN darauf ab, den Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden Organisationen zu erleichtern und die Qualität der Doktorandenprogramme insgesamt zu verbessern. Doctoral Networks werden in Form von Doctoral Networks, Industrial Doctorates und Joint Doctorates angeboten. Die Projekte haben eine Laufzeit von 48 Monaten und werden durch eine institutionelle Förderung finanziert, die „research, training and networking costs“, „management and indirect costs“ sowie „researcher costs“ abdeckt. Für Doktoranden bieten die Doctoral Networks eine Anstellung auf Vollzeitbasis für maximal 36 Monate. Für weitere Informationen zu den Doctoral Networks und zur Antragstellung mit der Universität Göttingen kontaktieren Sie bitte das MSCA-Beratungspersonal bei Göttingen International.
Staff Exchanges (SE) finanzieren den internationalen, interdisziplinären und sektorübergreifenden Austausch von wissenschaftlichem Personal, angefangen bei Doktorand*innen bis hin zu administrativem, technischem oder leitendem Personal internationaler Konsortien, die sich aus Organisationen des akademischen und nichtakademischen Sektors zusammensetzen, darunter Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen (einschließlich KMU). Staff Exchanges unterstützen gemeinsame Forschungs- und Innovationstätigkeiten für eine Dauer von bis zu vier Jahren mit dem Ziel, eine internationale F&I-Zusammenarbeit zu ermöglichen und dadurch die Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie die Wissensbasis der teilnehmenden Organisationen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen dem teilnehmenden Personal umfassende Ausbildungs- und Karriereentwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Die Staff Exchanges werden durch eine institutionelle Förderung finanziert, die „research, training and networking costs“, „management and indirect costs“ sowie „researcher costs“ abdeckt. Aus letzteren wird dem entsandten Personal ein Aufschlag auf das reguläre Gehalt gezahlt, um alle Kosten während der Entsendephase zu decken, die min. 30 Tage bis max. 12 Monate dauert. Für weitere Informationen zum Personalaustausch und zur Antragstellung mit der Universität Göttingen kontaktieren Sie bitte das MSCA-Beratungspersonal bei Göttingen International.
COFUND bietet eine Kofinanzierung für neu einzurichtende oder bereits bestehende Ausbildungs- und Karriereentwicklungsprogramme für Doktorand*innen und Postdoktorand*innen, die von Konsortien bestehend aus Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm Horizont Europa assoziierten Staaten angeboten werden und eine maximale Dauer von 60 Monaten haben. Die Kofinanzierung wird entweder für Doktorandenprogramme angeboten, die Forschungsausbildungsaktivitäten sowie Mobilitätsmöglichkeiten für Doktorand*innen anbieten und zur Verleihung eines Doktortitels führen, oder für Postdoktorandenprogramme, die individuelle Ausbildungs- und Karriereentwicklungsmöglichkeiten für bereits promovierte Forscher*innen anbieten und darauf abzielen, die Fähigkeiten der Forscher*innen und ihre allgemeine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Die Kofinanzierung erfolgt in Form eines festen Beitrags, der flexible zur Deckung der Programmkosten eingesetzt werden kann („research, training and networking costs“, „management and indirect costs“ oder Personalkosten), wobei der Gesamtbeitrag der EU für die antragstellende Einrichtung auf 10 Mio. EUR per Ausschreibung begrenzt ist. Für den*die einzelne*n Forscher*in bietet das Programm eine Anstellung gegen Vertrag für eine Vollzeitstelle für maximal 36 Monate. Für weitere Informationen zu COFUND und zur Antragstellung mit der Universität Göttingen kontaktieren Sie bitte das MSCA-Beratungspersonal bei Göttingen International.
Die Maßnahme MSCA & Citizens zielt darauf ab, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Wissenschaft zu schärfen und die öffentliche Anerkennung von Wissenschaft und Forschung zu steigern, indem europaweite Veranstaltungen zur Wissenschaftskommunikation und -förderung in Form der European Researchers’ Night finanziert werden, die sich an die breite Öffentlichkeit und insbesondere an Familien, Schüler und Studierende richten. Antragsberechtigt sind Organisationen, die als juristische Personen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land ansässig sind. Ein Antrag kann von einer einzelnen Organisation oder von mehreren Organisationen eingereicht werden, die ein regionales, nationales oder internationales Konsortium bilden. Die Projekte haben eine Laufzeit von 2 Jahren, wobei die Finanzierung in Form eines Pauschalbetrags erfolgt. Für weitere Informationen zu MSCA & Citizens und zur Antragstellung mit der Universität Göttingen kontaktieren Sie bitte das MSCA-Beratungspersonal bei Göttingen International.
Beratung und Unterstützung für MSCA-Anträge
Planen Sie, einen Antrag einzureichen oder sich an einem Konsortium zu beteiligen, das einen Antrag im Rahmen des MSCA einreicht?
Göttingen International mit seiner Abteilung für Bildungs- und Mobilitätsprogramme bietet spezielle Unterstützung für Ihren MSCA-Antrag. Potenzielle Antragsteller*innen werden gebeten, das Beratungspersonal der Abteilung per E-Mail zu benachrichtigen, sobald eine Antragstellung in Betracht gezogen wird, um institutionelle Unterstützung zu erhalten und alle regulatorischen Anforderungen der Förderorganisation und der Universität zu erfüllen sowie die notwendigen Unterschriften für die erforderlichen Dokumente zu erhalten.
Sanktionslisten, Exportkontrolle und Embargos
Kooperationen mit sanktionierten Einrichtungen und Personen sind nicht förderfähig. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kooperationspartner nicht mit Sanktionen belegt sind. Nutzen Sie die EU Sanctions Map für eine schnelle Überprüfung.
Beachten Sie auch die Hinweise zum Thema Exportkontrolle und Embargos im Intranet der Universität und prüfen Sie Ihren Antrag entsprechend.
Kontakt:
Ricarda Blumentritt Bereichsleiterin
Bildungs- und Mobilitätsprogramme