Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Die Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie für die Beratung im Pflanzenschutz gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1–5 des Pflanzenschutzgesetzes kann durch den Erwerb der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten entsprechend Anlage 1 Teil A–C der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nachgewiesen werden. Dies setzt die erfolgreiche Teilnahme an den unten aufgeführten Bachelor-Modulen (einschließlich der jeweiligen Prüfungen) sowie den Abschluss des Bachelorstudiengangs Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität voraus:
- Grundlagen der Phytomedizin
- Spezielle Phytomedizin
- Planzenschutz (Teilnahmepflicht an der Vorlesung! (Anwesenheitsliste))
- Pflanzenschutztechnik
Im Falle eines bereits vorhandenen Sachkundenachweises kann die erfolgreiche Teilnahme an den oben genannten Kursen nicht als Weiterbildung anerkannt werden.
Bewerbungen sind – zusammen mit Kopien der erforderlichen Nachweise – an folgende Adresse zu senden:- Julia Kiefer, e-mail: julia.kiefer@uni-goettingen.de