Remonstration


Hinweise zur Remonstration (Nachkorrektur)
Remonstrationen für eine Klausur, eine Hausarbeit oder eine sonstige schriftliche Leistung sind innerhalb von einer Woche ab Rückgabe schriftlich am Lehrstuhl einzureichen. Zur Fristwahrung genügt auch das Datum des Poststempels. In der Remonstrationsschrift ist auf alle Punkte einzugehen, gegen die Einwände erhoben werden. Die schriftliche Leistung ist der Remonstration beizufügen. Voraussetzung der Remonstration ist jedoch die Teilnahme am Besprechungstermin und die anschließende Eintragung in die ausgelegte Remonstrationsliste.