Alles rund um Anrechnungen
Anrechnungen von Studienleistungen
Vorgehensweise
Besonderheiten bei ausländischen Studienleistungen:
FAQ
Die Module müssen in FlexNow unter dem „richtigen“ Studiengang verbucht sein. Z. B. zählt das Modul „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, welches im Studiengang Ökosystemmanagement belegt wurde, nur für den Studiengang Forstwissenschaften, wenn es in FlexNow auch unter Studiengang Forstwissenschaften und Waldökologie steht. Diese „Umbuchung“ in FlexNow muss als „Anerkennung einer Prüfungsleistung“ gesondert beantragt werden und geschieht nicht automatisch, wenn Sie den Studiengang wechseln.
Nein, das ist nicht möglich. Nur Module der Universität Göttingen können als freiwillige Zusatzleistungen bescheinigt werden. Für die Studienleistungen aus dem Ausland liegt Ihnen das Transcript der ausländischen Universität vor.
- In der Regel können sich Bachelorstudierende nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen und Masterstudierende nur Masterleistungen.
- Sie können sich Module von anderen Fakultäten der Uni Göttingen oder auch anderen Hochschulen (z.B. aus einem Vorstudium oder einem Auslandssemester) anrechnen lassen.
- Studienleistungen, die für Ihren Studiengang fachlich relevant sind, können Ihnen im Professionalisierungsbereich bis zur in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Menge angerechnet werden.
- Es können nur vollständige Module und nicht Einzelveranstaltungen anerkannt werden.
Sie können die Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen stellen, sobald Sie in den Studiengang an unserer Fakultät eingeschrieben sind. Es gibt keine Frist, d.h. Sie können diese Anträge bis zu Studienende stellen. Beachten Sie jedoch, dass einmal im Studiengang erbrachte Leistungen nicht nachträglich durch Anerkennungen ersetzt werden können.
Vor Antragstellung nehmen Sie am besten immer Kontakt zur Fachstudienberatung unserer Fakultät auf, insbesondere für Anrechnungen im (Wahl)Pflichtbereich und bei beabsichtigten Auslandsaufenthalten.
Vor Antragstellung nehmen Sie am besten immer Kontakt zur Fachstudienberatung unserer Fakultät auf, insbesondere für Anrechnungen im (Wahl)Pflichtbereich und bei beabsichtigten Auslandsaufenthalten.
Eine Anrechnung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten ist grundsätzlich möglich, wenn diese inhaltlich als auch vom Creditumfang zum Studiengang passen. Prüfen Sie vorher, ob der Creditumfang Ihrer Arbeit passt. (12 C Bachelorarbeit, 30 C Masterarbeit). Sie müssen dann Kontakt zum/zur jeweiligen Fachvertreter*in an der Fakultät aufnehmen, der sich Ihre Arbeit noch einmal inhaltlich anschaut. Bei positiven Bescheid kann er/sie Ihnen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese reichen Sie dann im Prüfungsamt ein und die Arbeit wird Ihnen angerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anrechnung die Note aus dem Vorstudium übernommen wird. Wie auch bei anderen anerkannten Leistungen, wird die Anerkennung der Abschlussarbeit im Zeugnis kenntlich gemacht.