Aufgaben

§ 3 der Habilitationsordnung der Georg-August-Universität regelt die Aufgaben der Habilitationskommission. Diese wird auf zwei Jahre gewählt und setzt sich in der Philosophischen Fakultät aus 13 habilitierten Mitgliedern unter dem Vorsitz des Kondekans zusammen.
Die Habilitationskommission führt die Aufsicht über an der Fakultät laufende Habilitationsverfahren und entscheidet über die schriftliche Habilitationsleistung. Ebenso führt sie das Kolloquium und die Probevorlesung des zu Habilitierenden durch und entscheidet über deren Bewertung.