Das Deutschlandstipendium
Anerkennung und Förderung für hervorragende Leistung und Engagement
Bitte lesen Sie sich unbedingt die Stipendienrichtlinien und die FAQ durch!
Die Deutschlandstipendien an der Universität Göttingen sollen begabte Studierende und Bewerber*innen aus allen Nationen (unabhängig von ihrem Einkommen) finanziell unterstützen und das Stipendium vereint Stipendiat*innen aller Fakultäten, Alumni und Förderernde der Universität Göttingen.
Aktuelle Informationen
Die nächsten Vergaberunde 2024-2025 des Deutschlandstipendiums umfasst den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025.
Der nächste Bewerbungszeitraum mit einer vollständigen digitalen Bewerbung war somit vom 01.09.2024 bis zum 30.9.2024.
Wer kann sich bewerben?
Alle an der Universität Göttingen regulär eingeschriebene Studierende können sich bewerben. Ausgenommen sind jedoch Promotionsstudierende und Austauschstudierende.
Studienbewerber*innen, die noch nicht an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, müssen sich vor Bewerbung um ein Deutschlandstipendium 2024/25 immatrikulieren und einen Studierenden-Account besitzen.
Auch BAföG-Empfänger*innen können durch das Deutschlandstipendium gefördert werden, da BAföG und Deutschlandstipendium grundsätzlich gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch genommen werden können.
Bisherige Stipendiat*innen können sich nach Ablauf der einjährigen Bewilligung erneut auf ein Deutschlandstipendium bewerben.
Förderzeitraum
Das Bewilligungsjahr des Stipendiums umfasst den Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres.
Bei Nachrücker*innen wird der Zeitraum der Förderung individuell angepasst.
Auswahlkriterien
Neben den Auswahlkriterien zu schulischen, universitären oder bereits erbrachten beruflichen Leistungen werden aber auch besondere Tätigkeiten, gesellschaftliches Engagement und besondere Umstände im bisherigen persönlichen Werdegang der sich bewerbenden Person berücksichtigt:
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Erhalt von Auszeichnungen oder Preisen,
- engagierte Mitarbeit in universitären, sozialen, kommunalen oder politischen Organisationen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- besondere Umstände bei der Überwindung biografischer Hürden, z.B. im Zusammenhang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Sorgeverpflichtung, familiären Migrationsgeschichte oder alleinigen Finanzierung des Lebensunterhalts
Sofern diese Förderkriterien erfüllt werden, freuen wir uns über eine Bewerbung für die nächste mögliche Vergaberunde.
Ideelle Förderung und Rahmenprogramm des Deutschlandstipendiums
Neben der finanziellen Förderung durch das Stipendium besteht die Möglichkeit einer ideellen Förderung durch die fördernden Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen oder des Zusammenschlusses von Kleinspender*innen.
Die ideelle Förderung ermöglicht in Abhängigkeit vom Kontakt zu den Fördernden, z.B. einen Blick hinter die Kulissen einer Firma, die Absolvierung eines Praktikums oder Workshops oder Netzwerken im Rahmen von Kontakten der Fördernden.
Die Mitteilung der Fördernden erfolgt an die Stipendiat*innen im Rahmen der Zustellung der Bewilligungsbescheide inklusive Link zu Annahmeerklärung, die per Mail an die studentische Mailadresse versendet werden.
Mit der Annahmeerklärung zum Stipendium erfolgen auch Einverständnis oder Ablehnung zur Kontaktaufnahme mit den Fördernden.
Das Team Fundraising der Universität Göttingen stellt dann, wenn gewünscht, den Kontakt zu den Fördernden her und organisiert zudem ein besonderes Rahmenprogramm während des Förderzeitraumes, welches u.a. folgende Aktionen und Veranstaltungen umfasst:
- einen Stammtisch Deutschlandstipendium zum Austausch über Fächergrenzen hinweg,
- Veranstaltungen im Rahmen einer „Engagement Akademie“ mit Abschlusszertifikat,
- Unterstützung der Vernetzung mit Fördernden der Universität zum Ausbau eines Netzwerks für die persönliche Entwicklung und berufliche Laufbahn,
- gemeinsame Teilnahme an Sportveranstaltungen u. ä.
Bewerbung
wann?
Die nächsten Deutschlandstipendien werden zum Wintersemester 2024/25 vergeben.
Die Bewerbungsphase umfasst den Zeitraum vom 01.09.bis 30.09.2024.
Die Bewerbung ist vollständig digital.
wie?
Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt zunächst über ein universitäres Online-Bewerbungsportal, das nur während des Bewerbungszeitraumes zwischen dem 01.09.2024 und dem 30.09.2024 über das Studierendenportal eCampus der Universität erreichbar ist.
Im eCampus erfolgt der Zugang zum Online-Bewerbungsportal unter dem Hauptmenü (drei Striche untereinander links oben nach dem Einloggen) mit der Eintragung Links --> "Bewerbung für ein Deutschland-/Niedersachsenstipendium".
Über das Online-Bewerbungsportal können sowohl Bewerbungen für das Deutschland- als auch für das Niedersachsenstipendium abgegeben werden.
Bewerber*innen, die noch nicht an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, müssen sich vor der Bewerbung um ein Deutschlandstipendium immatrikulieren und einen Studierendenaccount besitzen.
Uploadportal
Nach erfolgter Online-Bewerbung müssen die geforderten Bewerbungsunterlagen inklusive dem unterschriebenen Deckblatt ebenfalls online über ein Uploadportal bis zum 30.09.2024 23:59h hochgeladen werden.
Die Unterlagen werden dann direkt an die zuständige Fakultät übersendet.
Um die Bearbeitung in den Fakultäten zu vereinfachen und schnellst möglich durchführen zu können, reichen Sie bitte Ihre Bewerbungen nicht erst zum Fristende am 30.09.2024 ein.
Die Bewerbung kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2024 online bearbeitet werden.
Nach der Online-Bearbeitung der Bewerbung im Bewerbungsportal, sind der oder die Nachweis/e zur Änderung ebenfalls über das Uploadportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2024 23:59h hochzuladen.
Weitere Informationen zu den benötigten Nachweisen können der Richtlinie zum Deutschlandstipendium und den FAQ in der rechten Spalte der Webseite entnommen werden.
Hinweise zur Bewerbung:
Die Bewerbung ist nur dann vollständig, wenn bei der Fakultät zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2024 23:59h sowohl die Online-Bewerbung als auch die vollständigen hochgeladenen und verbindlich eingereichten Bewerbungsunterlagen, bestehend aus unterschriebenem Deckblatt und den geforderten Nachweisen, vorliegen.
Eventuell stehen auf dem Smartphone nicht alle Funktionen des eCampus zur Verfügung, dies betrifft in diesem Fall auch das im eCampus integrierte Bewerbungsportal.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren sind in den FAQ und auf den verlinkten Seiten in der rechten Spalte dieser Webseite zu finden.
Nur vollständig und fristgerecht eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt und bearbeitet.
Für die Bewerbung werden weder Lebenslauf noch Motivations- oder Empfehlungsschreiben benötigt noch werden diese bei Einreichung positiv berücksichtigt.
Auswahl- und Vergabeverfahren
Die Auswahl der Geförderten erfolgt in den zuständigen Auswahlgremien der Fakultäten nach Begabung und Leistung sowie gemäß den weiteren Kriterien der Richtlinie für die Vergabe von Deutschlandstipendien, wie etwa persönlicher Werdegang und gesellschaftliches Engagement.
Die Auswahlgremien bestehen aus der Studiendekanin oder dem Studiendekan sowie je einem Mitglied der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeiter*innengruppe, der MTV-Gruppe und der Studierendengruppe.
Übersteigt die Zahl der eingereichten Bewerbungen die Zahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Rangliste erstellt.
Die ausgewählten Stipendiat*innen sollen für 1 Jahr d.h. vom 1.10. bis zum 30.09. des Folgejahres gefördert werden, es sei denn eine es kommt zu:
- Änderungen beim Studierendenstatuts z.B. Exmatrikulaltion, Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung, Fakultätswechsel
- Auftreten einer unzulässigen Doppelförderung
- Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 1 Semester
In diesen Fällen muss die Förderung durch das Deutschlandstioendium vorzeitig beendet werden und ein*e Nachrücker*in übernimmt das Stipendium für den Rest der
zu fördernden Zeit.
Details zum Auswahlverfahren sind der Stipendienrichtlinie der Universität und den Seiten des Bundesministeriums zu entnehmen.
Bewilligungsbescheide und Annahmeerklärung
Nach erfolgter Auswahl der Stipendiat*innen durch das Auswahlgremium der jeweiligen Fakultät erfolgt von zentraler Seite der Versand der Mail mit dem Link zum Download des Bewilligungsbescheides ausschließlich an die studentische E-Mailadresse.
Im Bewilligungsbescheid sind die Informationen zur Annahmefrist des Stipendiums, zum Förderzeitraum und der Link zur Annahmeerklärung aufgeführt.
Die Annahme des Deutschlandstipendiums erfolgt per Online-Formular, das über einen Link im Bewilligungsbescheid bis zum Ende der Annahmefrist des Stipendiums (siehe Bescheid) erreichbar sein wird.
Nach dem Absenden der Annahmeerklärung wird eine Bestätigungsmail an die studentische E-Mailadresse versandt.
Bei Fragen oder Problemen zu Bescheiden oder Auszahlung kontaktieren Sie bitte Frau Schild als Ansprechpartnerin für die Verwaltung der Deutschlandstipendien an der Universität Göttingen.
Feierliche Vergabe der Deutschlandstipendien
Die Verleihungsfeier zur Vergaberunde 2024-2025 und die feierliche Übergabe der Urkunden wird voraussichtlich im Dezember 2024, in Präsenz,in der Aula im Wilhelmsplatz 1 stattfinden.
Auszahlung
Die Auszahlung der monatlichen Stipendienrate in Höhe von 300,00 Euro erfolgt für die Monate Oktober bis Dezember in einem Betrag bis zum Jahresende, danach monatlich jeweils zur Mitte des Monats.
In einzelnen Monaten kann es zu einer Verschiebung der Auszahlung kommen.
Nachrücker*innen
Falls es erforderlich sein sollte, erfolgen in den Fakultäten Nachrückverfahren für Stipendiat*innen, die während der Vergabeperiode aus der Förderung fallen.
Die frei werdenden Stipendien werden dann an Nachrücker*innen anhand von Nachrückerlisten der jeweiligen Fakultät vergeben.
Nachrücker*innen, die ein Deutschlandstipendium erhalten sollen, werden von zentraler Seite, per E-Mail an die studentische E-Mailadresse, kontaktiert.