Finanzierung Ihres Aufenthaltes

Wenn Sie in Göttingen einen Arbeitsvertrag erhalten, gilt Ihr Lebensunterhalt als gesichert, wenn Ihr Netto-Gehalt ausreichend hoch ist. Den Arbeitsvertrag selbst unterschreiben Sie meist erst nach Ankunft vor Ort. Vorab erhalten Sie eine „Beschäftigungszusage“, die Sie zum Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts einreichen können.

Ein Stipendium kann Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn die Höhe der monatlichen Raten ausreichend ist. Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten:

Insbesondere kürzere Forschungsaufenthalte können Sie auch selbst finanzieren. Sie müssen dann Barmittel in der nötigen Höhe nachweisen, meist durch Kontoauszüge. Deutsche Auslandsvertretungen können auch die Einrichtung eines Sperrkontos verlangen.

Personen, die in Deutschland leben und selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können für Ihren Lebensunterhalt bürgen. Sie unterzeichnen eine entsprechende Erklärung gegenüber den deutschen Behörden. Dieser Weg ist für Forschende unüblich. Weitere Informationen gibt Ihnen bei Bedarf das Welcome Centre.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Welcome Centre

Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen

E-Mail: welcome@uni-goettingen.de

Das Team des Welcome Centre
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