Landesstipendium Niedersachsen

Landesstipendium Niedersachsen für Göttinger Studierende aus nicht-akademischen Familien

Aktuelle Informationen

Das Bewerbungsverfahren ist aktuell vom 01.09.2024-30.09.2024 geöffnet und über den eCampus erreichbar.
Bitte lesen Sie sich unbedingt die Stipendienrichtlinien und die FAQ durch!

Die nächste Vergaberunde des Landesstipendiums Niedersachsen wird zum WS 2024/25 erfolgen.

Kriterien und wer soll gefördert werden
Die Landesstipendien Niedersachsen werden aufgrund besonderer Leistungen oder einer herausgehobenen Befähigung vergeben, vorrangig sollen jedoch
herausragend begabte Studierende mit sogenannten bildungsfernen Hintergrund (kein Elternteil verfügt über einen höheren allgemeinbildenen Schulabschluss als einen Hauptschulabschluss), Studierende der sogenannten ersten Generation (Kein Elternteil hat an ein abgeschlossene Studium an einer (Fach-) Hochschule. Ges´chwister können sich im Studium befinden bzw. das Studium abgeschlossen haben) sowie Studierende, mit fluchtbedingt schwierige Start- und Rahmenbedingungen gefördert

Darüber hinaus können besondere persönliche Umstände und herausragendes ehrenamtliches Engagement berücksichtigt werden.

Bewerbung
wann?
Die Niedersachsenstipendien werden jeweils zum Wintersemester vergeben.
Die Bewerbungsphase zum Niedersachsenstipendium 2024 umfasst den Zeitraum vom vom 01.09.bis zum 30.09.2024.

wie?
Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt zunächst über ein universitäres Online-Bewerbungsportal, das nur während des Bewerbungszeitraumes zwischen dem 01.09.2024 und dem 30.09.2024 über das Studierendenportal eCampus der Universität erreichbar ist.
Im eCampus erfolgt der Zugang zum Online-Bewerbungsportal unter dem Hauptmenü (drei Striche untereinander links oben nach dem Einloggen) mit der Eintragung Links --> "Bewerbung für ein Deutschland-/Niedersachsenstipendium".
Über das Online-Bewerbungsportal können sowohl Bewerbungen für das Niedersachsen- als auch für das Deutschlandstipendium abgegeben werden.
Bewerber*innen, die noch nicht an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, müssen sich vor der Bewerbung um ein Niedersachsenstipendium immatrikulieren und einen Studierendenaccount besitzen.

Uploadportal
Nach erfolgter Online-Bewerbung muss die Einreichung der Bewerbungsunterlagen inklusive unterschriebenem Deckblatt online über ein Uploadportal
voraussichtlich bis zum 30.09. erfolgen. Die Unterlagen werden direkt an die zuständige Fakultät übersendet.

Um die Bearbeitung in den Fakultäten zu vereinfachen und schnellstmögich durchführen zu können, reichen Sie bitte Ihre Bewerbungen nicht erst zum Fristende ein.

Die Bewerbung kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 30.09.2024, bis 23:59h, online bearbeitet werden.
Nach der Online-Bearbeitung, sind der oder die Nachweis/e zur Änderung ebenfalls über das Uploadportal bis zum voraussichtlichen Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2024 23:59h hochzuladen.

Weitere Informationen zu den benötigten Nachweisen können der Richtlinie zum Deutschlandstipendium, die auch für das Niedersachsenstipendium gilt,
und den FAQs (siehe Links rechte Spalte) entnommen werden.


Hinweise zur Bewerbung:
Die Bewerbung ist nur dann vollständig, wenn bei der Fakultät zum Ende der Bewerbungsfrist am 30.09.2024 sowohl die Online-Bewerbung als auch die vollständigen hochgeladenen Bewerbungsunterlagen bestehend aus unterschriebenem Deckblatt und den geforderten Nachweisen vorliegen.
Nur vollständig und fristgerecht eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt und bearbeitet.
Eventuell stehen auf dem Smartphone nicht alle Funktionen des eCampus zur Verfügung, dies betrifft in diesem Fall auch das im eCampus integrierte Bewerbungsportal.

Für die Bewerbung werden weder Motivations- noch Empfehlungsschreiben benötigt und werden auch nicht positiv berücksichtigt.

Auswahl- und Vergabeverfahren
Die Auswahl der Geförderten erfolgt in den zuständigen Auswahlgremien der Fakultäten nach Begabung und Leistung sowie gemäß den weiteren Kriterien der Richtlinie für die Vergabe von Deutschland- und Niedersachsenstipendien, wie etwa persönlicher Werdegang und gesellschaftliches Engagement.
Vorrangig werden zudem herausragend begabte Studierende mit sogenannten bildungsfernen Hintergrund (kein Elternteil verfügt über einen höheren allgemeinbildenen Schulabschluss als einen Hauptschulabschluss), Studierende der sogenannten ersten Generation (Kein Elternteil hat an einer (Fach-) Hochschule studiert) sowie Studierende, die fluchtbedingt schwierige Start- und Rahmenbedingungen habe, berücksichtigt.

Weitere Details zum Auswahlverfahren sind der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien (rechte Spalte) zu entnehmen.

Zur Auswahlentscheidung über die Vergabe der Stipendien bilden die Fakultäten bzw. die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Lehrer*innenbildung (ZEWIL) jeweils ein Auswahlgremium bestehend aus der Studiendekanin oder dem Studiendekan sowie je einem Mitglied der Hochschullehrergruppe, der Mitarbeitergruppe, der MTV-Gruppe und der Studierendengruppe.

Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Rangliste erstellt.


Bewilligungsbescheide und Annahmeerklärung
Nach erfolgter Auswahl der Stipendiat*innen durch das Auswahlgremium der jeweiligen Fakultät erfolgt von zentraler Seite der Versand der Mail mit dem Link zum Downlaod des Bewilligungsbescheides ausschließlich an die studentische E-Mailadresse.
Die Annahme des Niedersachsenstipendiums erfolgt per Online-Formular, das über einen Link im Bewilligungsbescheid bis zum Ende der Annahmefrist des Stipendiums erreichbar ist.
Nach dem Absenden der Annahmeerklärung wird eine Bestätigungsmail an die studentische E-Mailadresse versand.

Bei Fragen oder Problemen zu Bescheiden oder Auszahlung kontaktieren sie bitte Frau Schild als zentrale Ansprechpartnerin für das Niedersachsenstipendium an der Universität Göttingen.

Auszahlung
Die Auszahlung des Landesstipendiums Niedersachsen, in Höhe von 500,00 Euro, erfolgt als Einmalzahlung noch im Dezember des Vergabejahres.

Nachrücker*innen
Falls es erforderlich sein sollte, erfolgen in den Fakultäten Nachrückverfahren.

Nachrücker*innen werden von zentraler Seite, per E-Mail an die studentische E-Mailadresse, kontaktiert.