Mobilität
Ziele des Klimaplans 2030:
Erstellung von Konzepten und Handlungsempfehlungen für die Bereiche:- Campus Mobilität
- Dienstreisen
- studentische Austausch-Mobilitäten
- Pendelverkehr
Dienstreiseempfehlung zur Reduktion von europäischen Flügen
Um die Treibhausgasemissionen an der Universität Göttingen weiter zu senken, wird für Dienstrisende der Universität dringend empfohlen, dass ab dem Wintersemester 2024/25 grundsätzlich keine
- Inlandsreisen mit dem Flugzeug
- Auslandsdienstreisen mit dem Flugzeug, wenn sich das Reiseziel innerhalb eines Radius von rund 650 km um Göttingen befindet bzw. innerhalb einer Reisezeit (Bahnhof zu Bahnhof) von neun Stunden mit dem Zug erreichbar ist,
Dies betrifft die folgenden Reiseziele:
Reiseziele ab Göttingen, Stand: 04.09.2024 1 schnellste Zugverbindung 2 schnellste Verbindung über Flughafen Hannover oder Frankfurt am Main inkl. Check-In 3 tlw. kein Direktflug und tlw. weitere Zugfahrt vom Flughafen zum Reiseziel notwendig 4 von Göttingen zum Zielort
Die nachfolgende Karte gibt dazu einen guten Überblick:
Hinweise für Länder und Flughäfen:
- Deutschland
- Dänemark
- Niederlande
- Belgien
- Luxemburg
- Frankreich: Straßburg, Mühlhausen, Paris
- Schweiz
- Lichtenstein
- Österreich: Innsbruck, Salzburg, Linz, Wien
- Slowakei: Bratislava
- Tschechien: Prag
- Polen: Breslau, Posen, Stettin
- Schweden: Malmö
Planung der Reise
Universitätsangehörige sind viel unterwegs: Sie müssen externe Veranstaltungen besuchen und Studierende müssen im Rahmen ihres Austauschprogramms ihren neuen Studienort erreichen. Daher ist es wichtig, Entscheidungen über nachhaltigere Reisemethoden zu treffen. Die folgenden Fragen können dabei helfen:
- Sie haben einen auswärtigen Termin. Ist es notwendig in Person daran teilzunehmen?
- Nein: Ziehen Sie in Betracht online an dem Termin teilzunehmen.
- Ja: Bitte beachten Sie die folgenden Fragen
- Wie viele Kolleg*innen von Ihrer Einrichtung müssen an dem Termin teilnehmen? Kann Ihre Einrichtung auch von einer Person repräsentiert werden?
- Kann dieser Termin mit anderen Terminen zusammengelegt werden, sodass die Reise nur einmal angetreten werden muss?
- Kann das Ziel in einem angemessenen Zeitraum auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Carsharing erreicht werden?
Kompensation von Treibhausgasen
Es gibt zahlreiche Angebote zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen. Häufig wird diese Möglichkeit auch direkt beim Kauf von Flug- und Bustickets angeboten. Diese Zahlungen können allerdings nicht als Reisekostenvergütung erstattet werden, da nach der niedersächsischen Reisekostenverordnung nur notwendige und angemessene Kosten als Reise-kostenvergütung erstattet werden können. Kompensationszahlungen stellen hingegen freiwillige Zahlungen dar und können daher nicht erstattet werden, da sie nach dieser Definition für die Durchführung der Reise nicht notwendig sind.
Kontakt - Green Office
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Nachhaltigkeitskoordinator
Marco Lange, Leitung des Green OfficeTelefon: 0551 39-21356
E-Mail: marco.lange@zvw.uni-goettingen.de
Mitarbeitende
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Anna von Borcke, Studentin Ethnologie und Soziologie
E-Mail: anna.borcke@zvw.uni-goettingen.de
Hannah Kalden, Studentin Philosophie
E-Mail: hannah.kalden@zvw.uni-goettingen.de