Termine und Fristen
Dezentrale Studienqualitätsmittel
Da über die Verwendung der Studienqualitätsmittel das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission nach Stellungnahme des Fakultätsrates entscheiden muss, bitten wir um die Einhaltung der Einreichungsfristen.
Über die Verwendung der Studienqualitätsmittel wird in der Regel immer ein Semester im Voraus entschieden.
Anträge zum Sommersemester müssen im Jahr vorher bis zum 30.10 im SQM-Portal eingereicht sein. Anträge zum Wintersemester müssen bis zum 30.04 im SQM-Portal eingereicht sein.
Später eingehende Anträge können nur bei einem noch nicht kompletten Mittelabfluss berücksichtigt werden. Bitte fragen Sie diesbezüglich im Vorfeld an.
Die verbesserten Controlling Maßnahmen des Präsidiums (Auflagen des Landesrechnungshofes) bedingen eine Laufzeit von ca. 9 Wochen vom Eingehen des Antrages bis zur endgültigen Bewilligung.
Zentrale Studienqualitätsmittel
Anträge für die Verwendung von zentralen Studienqualitätsmitteln sind bei Frau Beckel, Stabsstelle Controlling, einzureichen.