Was sind die Zugangsvoraussetzungen für den konsekutiven Master-Studiengang "Psychologie" in Göttingen?
Gültig ab Wintersemester 2023/24:
Laut der Zugangsordnung müssen folgende Voraussetzungen für den Zugang zum Master-Studiengang erfüllt sein (§ 2 Abs. 2 ZZO):
- Nachweis eines mind. sechssemestrigen Studiums mit Bachelor-Abschluss im Umfang von mind. 180 Credits im Studiengang "Psychologie" (oder einem fachlich eng verwandten Studiengang, siehe fachliche Einschlägigkeit)
- Grundsätzlich zugangsberechtigt sind darüber hinaus alle Bewerber*innen, die ihr Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, aber bereits mindestens 150 Credits aus vollständig absolvierten Modulen in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang erworben haben. Diese Credits müssen ausnahmslos auf dem aktuellen Leistungsausdruck bestätigt sein, sonst wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
- Alle BewerberInnen müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen bzw. diese gegebenenfalls bis zum 15. November nachweisen.
- 8 Zulassungspunkte bei mind. 12 Credits aus den Bereichen Quantitative Methoden oder Statistik
- 8 Zulassungspunkte bei mind. 14 Credits im Bereich Psychologische Diagnostik
- 8 Zulassungspunkte bei mind. 6 Credits im Bereich Experimentalpsychologisches Praktikum
- 14 Zulassungspunkte, sofern in jedem der folgenden acht Bereiche jeweils mind. 8 Credits nachgewiesen werden:
- * Allgemeine Psychologie
* Biologische Psychologie
* Differentielle Psychologie
* Entwicklungspsychologie
* Klinische Psychologie
* Pädagogische Psychologie
* Sozialpsychologie
* Wirtschaftspsychologie
- Maximal 10 weitere Zulassungspunkte können in einem Auswahlgespräch erworben werden, zu dem die Auswahlkommission einlädt.
Der Termin für die Auswahlgespräche wird rechtzeitig auf der Homepage unter "Aktuelles" bekannt gegeben. - WiSe 2022/23
Direktzulassung: mind. 74 Zulassungspunkte (= 28 Punkte für besondere Kenntnisse plus Note < 1,4)
Zulassung nach Gespräch: mind. 77 Zulassungspunkte und Note < 1,3 - WiSe 2021/22
Direktzulassung: mind. 78 Zulassungspunkte (= 38 Punkte für besondere Kenntnisse plus Note < 1,6)
Zulassung nach Gespräch: mind. 86 Zulassungspunkte und Note < 1,8 - WiSe 2020/21:
Direktzulassung: mind. 74 Zulassungspunkte (= 38 Punkte für besondere Kenntnisse plus Note < 1,8)
Zulassung nach Gespräch: mind. 82 Zulassungspunkte und Note < 1,9 - WiSe 2019/20:
Direktzulassung: mind. 74 Zulassungspunkte und Note < 1,8
Zulassung nach Gespräch: mind. 79 Zulassungpunkte und Note < 2,0 - WiSe 2018/19:
Direktzulassung: mind. 72 Zulassungspunkte und Note < 1,9
Zulassung nach Gespräch: mind. 78 Zulassungspunkte und Note < 2,0 - WiSe 2017/18:
Direktzulassung: mind. 74 Zulassungspunkte und Note < 1,8
Zulassung nach Gespräch: mind. 80 Zulassungspunkte und Note < 1,7 - WiSe 2016/17:
Direktzulassung: mind. 70 Zulassungpunkte und Note < 2,0
Zulassung nach Gespräch: mind. 76 Zulassungspunkte und Note < 1,6
Je nach dem Ergebnis der Bachelornote (oder der Note eines gleichwertigen Bildungsnachweises) werden Zulassungspunkte wie folgt gutgeschrieben:
Zusätzlich können Zulassungspunkte in Abhängigkeit von der Leistung in folgenden Bereichen vergeben werden (§ 6 ZZO):
Aufnahmekapazität des Studiengangs
Ab WiSe 2024/25: 25 Plätze
Auswahlverfahren