Wie lange muss ich immatrikuliert bleiben?



Sie müssen bis zum erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfungsleistungen immatrikuliert bleiben (z. B. Klausur, Abgabe der Bachelorarbeit).

Sollten Sie sich bereits exmatrikuliert haben (direkt bei der Studienzentrale der Universität Göttingen, Wilhelmsplatz 4) und stellen fest, dass Sie eine Prüfung nicht erfolgreich bestanden haben, haben Sie kein Anrecht auf eine Re-Immatrikulation, sondern müssen sich wieder neu bewerben und haben somit keinen Abschluss.

Deshalb empfehlen wir, dass Sie bis zur Ausstellung des Zeugnisses immatrikuliert bleiben, auch wenn Sie sich für ein neues Semester rückmelden müssen. Sie können nach der Zeugnisaustellung ihre Rückmeldung bis zu bestimmten Terminen wieder rückgängig machen und die gezahlten Beitrage rückerstattet bekommen.

Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten der Studienzentrale.