Fachstudium 42 C
Fachstudium 42 C
Es müssen folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 10 C erfolgreich absolviert werden:
- M.Ara.01: Textlektüre und Diskussion für Fortgeschrittene (6 C, 4 Semesterwochenstunden)
- M.Ara.02: Master Kolloquium (4 C, 1 SWS)
In den Wahlpflichtmodulen müssen Module im Umfang von insgesamt 32 C absolviert werden. Dabei müssen zwei der folgenden Module im Umfang von insgesamt 12 C erfolgreich absolviert werden:
- M.Ara.04a: Geschichte und Kultur des Islams (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.05a: Religion des Islams (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.06a: Arabische Literatur (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.07a: Islamisches Recht (6 C, 2 SWS)
- M.Ara.09: Vertiefte Lektüre und schriftlicher Sprachgebrauch des Arabischen (6 C, 2 SWS)
Außerdem muss eines der folgenden Module im Umfang von 8 C erfolgreich absolviert werden:
- M.Ara.04: Geschichte und Kultur des Islams (8 C, 2 SWS)
- M.Ara.05: Religion des Islams (8 C, 2 SWS)
- M.Ara.06: Arabische Literatur (8 C, 2 SWS)
- M.Ara.07: Islamisches Recht (8 C, 2 SWS)
Hierbei muss beachtet werden, dass bei Belegung des Moduls M.Ara.04 die Belegung des Moduls M.Ara.04a ausgeschlossen ist. Dies gilt ebenso für M.Ara.05/ M.Ara.05a, M.Ara.06/ M.Ara.06a und M.Ara.07/ M.Ara.07a.
Zudem muss wenigstens eines der nachfolgenden Module im Umfang von insgesamt 12 C erfolgreich absolviert werden (zweite Sprache des islamischen Kulturraums/zweite semitische Sprache); weitere gleichwertige Module können anerkannt werden:
- B.Ira.101a: Einführung in das Neupersische I (6 C, 4 SWS)
- B.Ira.102a: Einführung in das Neupersische II (6 C, 4 SWS)
- B.JudC.01: Neuhebräisch I (6 C, 4 SWS)
- B.JudC.02: Neuhebräisch II (6 C, 4 SWS)
- B.Antik.25: Hebräisch I (12 C, 10 SWS)
- B.Ara.26-1: Zweitsprache der arabischen und islamischen Welt I (6 C, 4 SWS)
- B.Ara.26-2: Zweitsprache der arabischen und islamischen Welt II (6 C, 4 SWS)
Zusätzlich haben Studierende ein zulässiges fachexternes Modulpaket im Umfang von 36 C oder zwei zulässige fachexterne Modulpakete im Umfang von jeweils 18 C erfolgreich zu absolvieren.
Im Professionalisierungsbereich müssen Module im Umfang von 12 C aus dem zulässigen Angebot an Schlüsselkompetenzen erfolgreich absolviert werden.
Durch die erfolgreiche Anfertigung der Masterarbeit werden 30 C erworben.
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte direkt an die Master-Koordination der Philosophischen Fakultät.