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Mir fehlt mein zweites Studienfach! Was nun?

Sie haben sich auf zwei zulassungbeschränkte Fächer beworben und nur eine Zulassung erhalten? An dieser Stelle möchten wir Ihnen die nächsten Schritte und Ihre Möglichkeiten skizzieren. Wenden Sie sich für eine ausführlichere Beratung gerne an uns! Termine für eine persönliche, telefonische oder Video-Beratung können Sie über die InfoLine vereinbaren.

Wie nehme ich das Fach an, für das ich eine Zulassung erhalten habe?
Im Rahmen des 2-Fächer Bachelors ist zwingend ein zweites Studienfach vorgesehen. Um Ihren bereits erhaltenen Studienplatz anzunehmen und damit zu sichern, loggen Sie sich im Einschreibungs- und Bewerbungsportal der Universität ein und klicken auf den Button "Antrag einsehen und bearbeiten". Anschließend gehen Sie auf "Für alternativen Studienwunsch einschreiben". Auf der nächsten Seite können Sie in der Auswahl das Fach, für welches Sie eine Zulassung erhalten haben, im ersten Fachsemester auswählen. Als zweites Fach wählen Sie ein zulassungsfreies Fach dazu. Sie erkennen die zulassungsfreien Fächer daran, dass Sie sie im 1. Fachsemester auswählen können. Anschließend beantragen Sie die Einschreibung, indem Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Annahmefrist das Formular ausfüllen, ihre noch notwendigen Dokumente (siehe ebenfalls Zulassungsbescheid) hochladen und die Semesterbeiträge überweisen. Über den Fortgang der Einschreibung informieren wir Sie dann erneut per Mail.

Vor Vorlesungsbeginn besteht noch die Möglichkeit, dass Sie Ihr zweites Wunschfach doch noch im Nachrückverfahren erhalten. Hierüber würden Sie per Mail informiert werden. Sie können das Fach zu diesem Zeitpunkt dann wieder unproblematisch tauschen.

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Wie finde ich ein zweites Studienfach?
Sie finden alle zulassungsfreien Studienfächer auf unseren Übersichtsseiten. Für zulassungsfreie Studienfächer findet kein Vergabeverfahren statt. Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen brauchen Sie nur Ihr neues Zweitfach in unserem Einschreibungs- und Bewerbungsportal angeben (siehe unter "Wie nehme ich das Fach an, für das ich eine Zulassung erhalten habe?"). Einige Studienfächer erfordern darüber hinaus nachweisbare Fremdsprachenkenntnisse vor Studienbeginn.

Nutzen Sie aktiv unser Beratungsangebot bei der Wahl eines zweiten Studienfachs. Für die Universität Göttingen ist es unproblematisch, wenn Sie vor endgültigem Studienbeginn Studienplätze an mehreren Hochschulen annehmen.

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Ich will auf Lehramt studieren. Was muss ich bei der Wahl meines zweiten Fachs beachten?
Die Wahl der Fächer ist grundsätzlich frei; falls Sie sich jedoch in Niedersachsen für den anschließenden Masterstudiengang Master of Education bewerben wollen, sind bestimmte Fächerkombinationen vorgeschrieben.

Als zulassungsfreie Alternative steht nur eine beschränkte Anzahl an Studienfächer zur Verfügung. Eine Studienberatung kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen. Nehmen Sie gerne unser Angebot der Beratung wahr!


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Wann weiß ich, ob ein Nachrückverfahren stattfindet und wie stehen meine Chancen?
Die Universität Göttingen bemüht sich bereits alle Studienplätze im Hauptverfahren zu besetzen. Nur wenn noch Studienpläzte freigeblieben sein sollten, findet ein Nachrückverfahren einige Wochen nach Ende der Annahmefrist statt.

Auch wenn ein Nachrückverfahren stattfinden sollte, gibt es leider keine Garantie, dass Sie eine Zulassung für Ihr zweites Wunschstudienfach erhalten werden. An Hand unseres Rechenbeispiels für unser Auswahlverfahren können Sie Ihren eigenen Punktwert ausrechnen, um ein Gefühl für Ihre Chancen im Nachrückverfahren zu gewinnen. Wir veröffentlichen die Auswahlgrenzen vergangener Verfahren immer unter dem Punkt NC/Ergebnisse des Auswahlverfahrens auf den Seiten unseres Studienangebots.

Je weiter Ihr Punktwert unter den Auswahlgrenzen der letzten Verfahren liegt, umso eher können Sie davon ausgehen, dass Sie keine Zulassung für Ihr zweites Wunschstudienfach erhalten werden.

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Woher weiß ich, ob ein Nachrückverfahren abgeschlossen ist?
Nach Abschluss aller Nachrückverfahren stellt Ihnen die Universität Ablehnungsbescheide im Bewerbungs- und Einschreibungsportal zur Verfügung. Hierüber werden Sie per Mail benachrichtigt. Nach Ausstellung der Ablehnungsbescheide finden keine Nachrückverfahren mehr statt. Den Bescheid erhalten Sie frühestens Ende September.

Es lohnt sich daher frühzeitig über langfristige Alternativen nachzudenken und unser Beratungsangebot wahrzunehmen.

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Wann ist das Losverfahren?
Das Losverfahren wird in allen Studienfächern durchgeführt, in denen es noch nach Abschluss aller Nachrückverfahren Plätze gibt oder frei werden. Es findet daher erst recht spät statt. Daher werden Sie Ihr Studium mit Ihrem alternativen Zweitfach beginnen und später Ihr Studienfach austauschen müssen.


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Wie könnten Zugangswege zum Wunschstudienfach über Quereinstieg oder Wartezeit aussehen?
Ein Studienfachwechsel nachdem Sie bereits ein Studium aufgenommen haben oder das Verschieben Ihres Studienbeginns auf einen späteren Zeitpunkt sind immer individuelle Lösungen. Eine Beratung wird daher dringend empfohlen. Termine für eine persönliche, telefonische oder Video-Beratung können Sie über die InfoLine vereinbaren.

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Warum Beratung?
Eine Studienberatung begleitet Sie dabei, Zukunftsbilder für Ihre Bildungslaufbahn zu entwerfen und deren Realisierung einzuschätzen und zu fördern. In persönlichen Beratungsgesprächen entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Studienwahl. Über die InfoLine können Sie einen Termin für eine Beratung via Video vereinbaren.

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