Entscheidungswege für zentrale Maßnahmen
Studierende bestimmen gleichberechtigt mit, wofür die Studienqualitätsmittel (SQM) genutzt werden sollen. Über die Durchführung von zentralen Maßnahmen aus SQM entscheidet nach § 9 SQM-RiLi das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission (SQK) nach Stellungnahme des Senats. Die SQK ist zur Hälfte mit Studierenden besetzt.
Die SQK besteht aus:
- acht Mitgliedern der Studierendengruppe
- sechs Mitgliedern der Hochschullehrergruppe
- zwei Mitgliedern der Mitarbeitergruppe
Die Benennung der Mitglieder und Stellvertretungen erfolgt durch die Mitglieder der jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren, bei der Studierendengruppe für eine Amtszeit von einem Jahr. Die Studienqualitätskommission wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren Stellvertretung.
»XXX«
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Abkürzungen/Erläuterungen:
SQK = Studienqualitätskommission
dunkelblau hinterlegt = Beschlusskompetenz
hellblau hinterlegt = Stellungnahmerecht
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