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Mobile Arbeit/ Homeoffice
Zum 01.07.2022 tritt die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit (DV Mobile Arbeit) in Kraft. Sie löst die bis dahin geltenden Regelungen zur alternierenden Telearbeit/ Homeoffice ab.
Weitere Informationen für Beschäftigte finden sich im Intranet sowie im UniNews (13. Mai 2022).