Single parents

Für alleinerziehende Studierende hat die Universität keine gesonderten Angebote, Ihr Status wird aber in vielen Bereichen berücksichtigt. Der FamilienService berät zu allen Lebensmodellen, auch denen, die in der Gesetzgebung noch keinerlei Berücksichtigung finden.
Ganz grundsätzlich sollten Sie wissen, dass es keine allgemeingültige Definition von „alleinerziehend“ gibt. In welchen Fällen sind Sie "alleinerziehend"?

  • Bei der Kita Anmeldung: Wenn die biologischen Eltern unterschiedliche Meldeadressen haben, d.h. ein*e neue*r Lebenspartner*in hat keinen Einfluss auf Ihren Status „alleinerziehend“.
  • Steuerrechtlich: Wenn keine weitere erwachsene Person in Ihrem Haushalt lebt, d.h. mit einer neuen Partnerschaft oder der Volljährigkeit Ihres erstgeborenen Kindes, verlieren Sie den Status „alleinerziehend“.
  • Elterngeld: Wenn Sie alleine 14 Monate Elterngeld bekommen möchten, ist „alleinerziehend“ an das Alleinige Sorgerecht zumindest aber das alleinige „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ geknüpft. Hier reicht es also nicht, dass Sie mit Ihrem Kind allein in einem Haushalt leben.
  • Unterhaltsvorschuss: Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Kinder, die in Ihrem Haushalt gemeldet sind bis Sie heiraten oder der andere Elternteil die Kinder maßgeblich mitbetreut. Der Gesetzgeber hat nicht genau definiert, wo „maßgeblich“ anfängt.
  • Unterhaltsrecht: Anspruch auf Kindesunterhalt hat der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt (neue Partnerschaft oder Heirat sind irrelevant). In 50%-50%-Modellen wird eine Ausgleichszahlung an den geringer verdienenden Elternteil errechnet. Für Betreuungs- und Ehegattenunterhalt gelten striktere Regelungen.
  • Mehrbedarf für alleinerziehende im SGB: Grundvoraussetzung ist, dass kein anderer Erwachsener in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Der Mehrbedarf richtet sich nach dem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder, die Prozentangabe orientiert sich an Ihrem Regelsatz:

    Anzahl der Kinder Mehrbedarf in %
    1 Kind bis 7 Jahre 36
    1 Kind über 7 Jahre 12
    2 Kinder unter 16 Jahren 36
    2 Kinder über 16 Jahren 24
    3 Kinder 36
    4 Kinder 48
    5 Kinder und mehr 60


Anlaufstellen in Göttingen:


Unterhaltsvorschuss: Zuständiger Fachdienst: Beistand- und Vormundschaften, Pflegschaften Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Die Ansprechperson richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes. Wenn Sie außerhalb Göttingens leben, ist das Jugendamt Ihrer Kommune zuständig.

Beistandschaft/ Vaterschaftsanerkennung/ Sorgerechtserklärung: Zuständiger Fachdienst: Beistand- und Vormundschaften, Pflegschaften Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Die Ansprechperson richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes. Wenn Sie außerhalb Göttingens leben, ist das Jugendamt Ihrer Kommune zuständig.

Bei Trennungskonflikten: Erziehungsberatungsstelle; Stadt Göttingen, Danziger Straße 40,37083 Göttingen, Telefon: 0551/400-4927, E-Mail: Erziehungsberatungsstelle@goettingen.de
Website

Erfahrungsaustausch mit anderen Alleinerziehenden inkl. Kinderbetreuung:

  • Evangelische Familienbildungsstätte Düstere Straße 19, 37073 Göttingen, 0551/4886980 • efb-goettingen@evlka.de Website
  • Diakonieverband Göttingen Sozialberatung für Alleinerziehende Schillerstraße 21 • 37083 Göttingen, 0551 51781-0 Christina Wehrmann Website