***Aufgrund des Auslaufens der finanziellen Förderung muss leider die Klausurenklinik zum Sommersemester 2024 eingestellt werden***


Herzlich Willkommen auf der Seite der Juristischen Klausurenklinik!


In der Juristischen Klausurenklinik hast du die Möglichkeit, einzelne Klausuren, die nicht erfolgreich waren, einer methodischen Betrachtung durch erfahrene wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) zuzuführen. Diese erbringen keine Zweitkorrektur, sondern werden die eingereichten Klausuren vielmehr speziell unter methodischen Gesichtspunkten analysieren, wiederkehrende Fehlermuster identifizieren und anschließend mit dir individuell besprechen. Dabei weisen sie auf individuelle strukturelle Schwächen und methodisch-gutachtentechnische Fehlerquellen hin und geben Ratschläge, wie solche Fehler zukünftig vermieden werden können. Auf diese Weise kann dir auch eine Einsicht vermittelt werden, worauf ein Prüfer bei der Korrektur einer Klausur jenseits der inhaltlichen Wissensaussagen noch Wert legt. 

Zusätzlich zu der Beratung kannst du Fragen zu deiner Klausurtechnik stellen und deine Schwierigkeiten bei der Klausurbearbeitung besprechen.

Durch das Erlernen solider juristischer Grundtechniken kannst du dich frühzeitig für die weiteren Klausuren und schließlich auch auf das Staatsexamen vorbereiten. Ziel ist es, die Fehlerquellen bis zum Eintritt in die Prüfungsphase des Examens zu beseitigen.

In der Klausurenklinik findet keine Remonstrationsberatung statt! 

Zielgruppe:
Das Angebot der Juristischen Klausurenklinik richtet sich ausschließlich an Studierende in den Anfangssemestern bis zum Abschluss der Zwischenprüfung. Eine Besprechung von Klausuren anderer Universitäten oder von kommerziellen Anbietern wird nicht übernommen.

Ablauf:
Die Beratung in der Klausurenklinik findet ausschließlich nach Vereinbarung eines individuellen Termins statt. 

Bitte wende dich zur Terminvereinbarung per E-Mail an Frau Hundertmark (Klausurenklinik@jura.uni-goettingen.de). Daraufhin werden dir ein Terminvorschlag sowie weitere Informationen zum Ablauf zugesandt. Die Vergabe der Beratungstermine erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. 

Nach Vereinbarung eines Termins schickst du die zu überprüfenden Klausuren (max. 3) bitte spätestens eine Woche vor dem Beratungstermin an die oben genannte E-Mail-Adresse. Es können Klausuren aus allen drei Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) eingereicht werden, wobei es dir frei steht, ob du Klausuren aus einem Rechtsgebiet oder jeweils eine Klausur aus allen drei Rechtsgebieten einreichen möchtest.

Dies gewährleistet eine ausreichende Vorbereitungszeit unserer Mitarbeiter(innen) auf deinen Beratungstermin. Ohne vorherige Abgabe der Klausuren kann der Beratungstermin nicht stattfinden.