Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 15. Januar 2021)
Die Universität Göttingen hat den Anspruch, ihren Webauftritt entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefrei bedeutet, dass Informationen auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar sind.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Wofür gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.uni-goettingen.de und Subdomains. Ausgeschlossen sind weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Content-Management-System (GCMS) der Universität Göttingen erstellt wurden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Wir sind bemüht, die bekannten Probleme so zeitnah wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Der Kontrast der Schrift in der Hauptnavigation entspricht auf manchen Seiten nicht dem erforderlichen Mindeststandard.
- Links können zum Teil außerhalb ihres Kontextes unverständlich sein.
- Navigationsmechanismen sind nicht immer konsistent (z.B. Breadcrumb-Navigation)
- Html-Strukturelemente (Überschriften, Absätze, Vervorhebungen sind teilweise nicht richtig angewandt).
- In Einzelfällen werden Tabellen sind nicht richtig ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Es kann vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
- Informativen Bildern und Grafiken fehlen teilweise Alternativen oder Alternativ-Texte. An vielen Stellen werden Schriftgrafiken verwendet.
- Zu eingebundenen Video- und Audio-Dateien stehen nicht immer Untertitel/Audiodeskriptionen bzw. Transkriptionen zur Verfügung.
- Nicht alle Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Formulare sind nicht komplett barrierefrei (ausreichende Hinweise auf fehlerhafte Befüllung von Pflichtfeldern fehlen).
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Als Universität verfügen wir über einen sehr umfangreichen Webauftritt mit zahlreichen Unterseiten, die von mehreren Hundert verschiedenen Redakteur*innen betreut werden. Fehler in der Inhaltsgestaltung sind daher nicht gänzlich vermeidbar.
In einigen Fällen müssen/mussten die technischen Voraussetzungen für eine uneingeschränkte barrierefreie Inhaltsgestaltung erst geschaffen werden. Oft ist zudem eine grundsätzliche Neubearbeitung von Seiten, Bildern und Dokumenten aus dem großen Bestand nötig, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt.
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Januar 2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).
Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Um eine Aussage zum gesamten Webauftritt zu machen, müssten alle der Webseite zugehörigen einzelnen Unterseiten geprüft werden. Dies ist für den Umfang der vorliegenden Seiten nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzes schließen.
Kontakt und Feedback
Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit melden möchten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
E-Mail: webmaster@uni-goettingen.de
Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.
Kontaktpersonen:
Lena Stöckicht Internetredaktion
Tel.: 0551 39-26226
lena.stoeckicht@zvw.uni-goettingen.de
Andreas Riechel Internetredaktion
Tel.: 0551 39-26224
andreas.riechel@zvw.uni-goettingen.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Tel.:+49 511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Web: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de