Laborassistenz
Kann Ihr*e Mitarbeiter*in während der Schwangerschaft bestimmte Arbeiten im Labor nicht mehr durchführen, kann unter Umständen eine Assistenz- oder Hilfskraftunterstützung gewährt werden. Ansprechpersonen sind bei drittmittelgeförderten Forschungsprojekten oder Stipendien die drittmittelgebende Stelle (z.B. DFG), bei finanzhilfefinanzierten Stellen das Gleichstellungsteam/ die Gleichstellungskommission Ihrer Fakultät bzw. Einrichtung.