Änderung der Elternzeit
Nicht selten ändern sich die Bedürfnisse von Mitarbeiter*innen in Bezug auf die Länge der Elternzeit. Der Wunsch einer Verlängerung der Elternzeit kann beispielsweise aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen oder einer nicht vorhersehbaren Entwicklung des Kindes erfolgen. Auch für eine Verkürzung kann es Gründe geben, wie z.B. das Beenden eines Projektes. Allerdings muss hier darauf geachtet werden, ob eine Verkürzung möglich ist, falls eine Vertretungskraft für einen bestimmten Zeitraum eingestellt wurde.
Versuchen Sie als Führungskraft flexibel auf sich ändernde Bedarfe einzugehen und dem Wunsch Ihrer*s Mitarbeiter*in zu entsprechen, Planungen anzupassen und wenn möglich, eine Vertretung entsprechend zu verlängern.