Praktika im Bachelorstudium gemäß PsychThApprO


Alle Studierenden des Bachelor-Studienganges Psychologie, die sich für den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie qualifizieren wollen, müssen zwei berufspraktische Einsätze ableisten: ein Orientierungspraktikum gemäß § 14 PsychThApprO (Modul B.Psy.005, 6 Credits = 180 Stunden) und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) gemäß § 15 PsychThApprO (B.Psy.006, 9 Credits = 270 Stunden). Ziel der Praktika ist es, erste Erfahrungen in der Berufspraxis zu erlangen. Die Reihenfolge der Praktika ist nicht festgelegt.

Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung der berufspraktischen Einsätze:

  • Für die BQT I gilt: zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns müssen mind. 60 ECTS-Punkte erworben worden sein
    • Es muss eine FlexNow-Anmeldung zu den Modulen B.Psy.005 bzw. B.Psy.006 vorliegen


    Spezifische Voraussetzungen für die Anerkennung als approbationskonforme Praktika:

    Die beiden berufspraktischen Einsätze müssen - sofern Sie anstreben, einen approbationskonformen Bachelorabschluss zu erlangen - formal den Anforderungen der §§ 14 und 15 der PsychThApprO n.F. entsprechen:

    • Das Orientierungspraktikum findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.


      • Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind: in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, in vergleichbaren Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.


      Es ist möglich, beide Praktika in der gleichen Einrichtung und auch als Blockpraktikum zu absolvieren.

      Die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums muss von der Einrichtung gestempelt und ggf. von dem*der dort tätigen approbierten Psychotherapeut*in unterschrieben sein.


      Die Durchführung der Praktika ist auch in Einrichtungen möglich, in denen ausschließlich ärztliche Psychotherapeut*innen (Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzt*innen für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) tätig sind.

      Zur Anerkennung des jeweiligen Praktikums muss die Einzelkooperationsvereinbarung von der Einrichtung ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die gewählte Einrichtung die Anforderungen der PsychThApprO erfüllt. Es ist nicht verbindlich, die Einzelkooperationsvereinbarung vorab bei der Modulverantwortlichen, Frau Bernardi-Pritzkow, einzureichen; dies dient lediglich dazu, vorab zu prüfen, ob die gemachten Angaben korrekt sind. Sie können die Einzelkooperationsvereinbarung auch erst nach Abschluss des Praktikums einreichen - in jedem Fall muss dieses Dokument im Original eingereicht werden.

      Mit folgenden Einrichtungen müssen keine Einzelkooperationsvereinbarungen geschlossen werden, da wir hier eine dauerhafte Kooperation geschlossen haben: das Therapie- und Beratungszentrum Göttingen, alle Kliniken der UMG Göttingen, das Asklepios Fachklinikum Göttingen (nicht Tiefenbrunn!), Praxis Speyer & Schneider, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge e.V. (NTFN) sowie die Klinik Lippoldsberg

      Anerkennung der Praktika und Eintragung der Leistungen in FlexNow:

      Das Original der Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum ist als Papierversion einzureichen. Zusätzlich müssen die Fragen aus dem "Praktikumsbericht" auf maximal drei Seiten ausformuliert für jedes Praktikum beantwortet und als Word-Dokument oder PDF eingereicht werden (bitte keine Stichpunkte!).

      Die Eintragung der Leistung nach Abgabe der Bescheinigungen und Berichte kann bis zu vier Wochen dauern. Bitte reichen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor Abgabe der Bachelor-Arbeit ein und beachten Sie dabei Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeiten!

      Nach der Eintragung der Leistung wird die Originalbescheinigung maximal 4 Wochen zur persönlichen Abholung vorgehalten. Alternativ kann auch direkt ein frankierter Rückumschlag mit abgegeben werden.


      Die Modulverantwortliche für B.Psy.005 gem. § 14 PsychThApprO und B.Psy.006 gem. § 15 PsychThApprO ist Cornelia Bernardi-Pritzkow. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen gerne an sie.

      Wenn die Praktikumsstelle einen Nachweis darüber verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, füllen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung über das Pflichtpraktikum (für die Praktikumsstelle) aus und lassen diese im Studienbüro von Frau Dr. Brinkmann unterschreiben.