Bachelorarbeit

Mit der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie in der Lage sind, ein Thema innerhalb einer bestimmten Zeit unter Verwendung der erlernten Kenntnisse und Methoden wissenschaftlich zu bearbeiten.


Welches sind die Voraussetzungen (z.B. Anzahl erworbener Credits) für die Zulassung zur Bachelorarbeit?
Das ist in der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs beschrieben.


Wie und wo muss die Arbeit eingereicht werden?
Sie reichen die Bachelorarbeit beim Prüfungsamt der math.-nat. Fakultäten ein, indem Sie die Arbeit in FlexNow über die dortige entsprechende Upload-Funktion hochladen. Weitere Fragen zu diesem Thema richten Sie am besten direkt an Frau Kirst im Prüfungsamt.


Wer kann Erst-/Zweitbetreuer/in sein?
Erstbetreuung einer BSc-Arbeit in Geographie ist nur durch eine Lehrperson des Geographischen Institus mit mindestens Masterabschluss (od. Äquivalent, z.B. Diplom) möglich. In diesem Fall muss der/die Zweitgutachter*in mindestens promoviert sein, also einen Dr.-Titel haben. Auf Antrag an die Prüfungskommission Geographie kann die Zweitbetreuung durch eine externe Person mit entsprechendem akademischen Grad möglich. Es wird im Einzelfall entschieden. Ihren Antrag bitte unter Nennung des Namens, Matrikelnummer, Name Erstbetreuer, Begründung warum nicht-promovierter Zweitbetreuer an die/den Vorsitzende/n der Prüfungskommission Geographie richten. (Stand Vors. d. Prüfungskomm. 04/2020)


Was muss ich tun, wenn eine externe Person Betreuer/in / Gutachter/in der Arbeit sein soll? Und wer gilt als extern?
In diesem Fall stellen Sie einen formlosen Antrag an den Vorsitzenden der Prüfungskommission Geographie auf Zulassung dieser Person als externe/r Gutachter/in. Dem Antrag fügen Sie eine schriftliche Bestätigung dieser externen Person bei, dass diese generell zur Übernahme des Gutachtens bereit ist.
Der/die andere Gutachter/in muss Prüfungsberechtigte/r des Geographischen Instituts sein.
Als extern gilt, wer nicht dem Geographischen Institut angehört.
Externe Gutschter/innen können immer nur Zweitgutachter/innen sein.


Wo erhalte ich eine Vorlage für die Eidesstattliche Erklärung, die die Abschlussarbeit enthalten muss?
Sie können sich die Eidesstattliche Erklärung selbst aus FlexNow abrufen un diese verwenden.


Ich nehme im Rahmen meiner Bachelorarbeit im Gelände Datenerhebungen vor. Gibt es für die entstehenden Unkosten eine Möglichkeit der finanziellen Bezuschussung?
Es gibt eine aus StudienQualitätsMitteln (SQM) finanzierte Maßnahme, über die eine Bezuschussung für geländebezogener Abschlussarbeiten möglich ist.
Nähere Infos zu den Konditionen und dem Prozedere für die Bezuschussung finden Sie HIER.
Die Maßnahme ist zeitlich befristet. Näheres zur Laufzeit erfahren Sie auf oben verlinkter Webseite.


Muss ich noch zwingend immatrikuliert sein, wenn ich die Arbeit im Prüfungsamt einreiche?
Ja, Sie müssen mindestens bis einschließlich des Tages, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung in dem Studiengang erbringen, in diesen auch eingeschrieben sein. Ist die Abschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung in diesem Studiengang, müssen Sie bis inkl. des Abgabetages immatrikuliert sein. Detailfragen sowie weitere Fragen zum Themenfeld "Abschlussarbeit - Abschlusszeugnis - Exmatrikulation" richten Sie bitte an das Prüfungsamt.