Was ist ein (Online) Learning Agreement?
Das Learning Agreement ist eine Lernzielvereinbarung. Sie enthält Ihr Studienprogramm im Ausland und Bestimmungen für die formale Anerkennung der Lernergebnisse an Ihrer Heimathochschule. Das Learning Agreement muss von allen Beteiligten per Unterschrift akzeptiert werden: Studierende, Betreuer*innen in Göttingen und an der Gastuniversität. In Austauschprogrammen wie Erasmus+ oder dem Global Exchange Programm ist es ein Pflichtdokument.
Die Gasthochschule stellt nach dem Auslandsaufenthalt eine formelle Bescheinigung über Noten, Umfang und Inhalte der Kurse und Prüfungsmodalitäten aus (Transcript of Records). Diese ist Grundlage für die Anerkennung.
Wann erstellen?
Zeitnah nach angenommener Nominierung; in jedem Fall vor der Outgoings-Infoveranstaltung von Göttingen International.
Was ist zu tun?
Prüfen Sie, welche Kurse und Veranstaltungen passen, um im Ausland absolviert zu werden. Erkundigen Sie sich, ob das Niveau des Kursangebots an der Partnerhochschule vergleichbar ist. Klären Sie Fragen zur Anerkennung im Vorfeld mit Frau Dr. Brinkmann.
Anschließend ist das vollständig unterschriebene Dokument als PDF im Mobilitätsportal hochzuladen.
Achtung: Seit 2022 ist ein Online Learning Agreement (OLA) gefordert. Sollte die Partneruniversität dies noch nicht anbieten, muss dafür ein Nachweis eingereicht werden (Screenshot der Info oder Email-Weiterleitung an Frau Dr. Brinkmann), damit das LA auf herkömmlichen Wege (per Email, digital signiert) abgegeben werden kann. Bitte immer erstmal auf www.learning-agreement.eu prüfen und im Zweifelsfall mit der der dort erstellen PDF weiterarbeiten.
Alle Studierenden, die für ein Auslandssemester nominiert sind und ihre OLAs erstellen, werden gebeten, in MoveON unbedingt die korrekte Email-Adresse anzugeben: erasmus@psych.uni-goettingen.de
Sollten Sie eine andere Email-Adresse angegeben haben, müssen Sie das OLA entsprechend neu erstellen und die genannte Email-Adresse angeben.
Was ist einzutragen?
In Tabelle A (Study Programme at the Receiving Institution) sind die gewählten Module an der Partneruniversität einzutragen (im Umfang von 25 bis 30 C).
In Tabelle B (Recognition at the Sending Institution) sind die Module einzutragen, für die die im Ausland erbrachten Leistungen bei uns anerkannt werden (mindestens 10 Credits, am besten zunächst alle Module wie folgt aufführen):
- Bei Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen, noch nicht bestandenen (Wahl-)Pflichtmodulen angerechnet werden sollen: Es muss im Vorfeld eine Bestätigung des Fachvertreters/Modulverantwortlichen bezüglich der Äquivalenz eingeholt werden (bitte Email aufheben für den Antrag auf Anerkennung, siehe unten). Bitte darauf achten, dass auch der Umfang stimmt (Anzahl Credits).
Die äquivalenten Leistungen zu hiesigen (Wahl-)Pflichtmodulen müssen mit Note eingebracht werden!
- Bei allen übrigen Leistungen ist entweder "Free Choice Module" (Freier Wahlbereich) oder "Voluntary Additional Module" (Freiwillige Zusatzleistung) mit den Credits aus Tabelle A anzugeben. Die Note kann beim Antrag auf Anerkennung nach der Rückkehr gestrichen werden.
- Unter "component code" ist entweder nichts oder ein Platzhalter ("./.") einzutragen.
Beispiel:
Wie erhalte ich die Anerkennung der Leistungen?
Nach der Rückkehr ist für die Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Leistungen ein Antrag zu stellen.