Studienqualitätsmittel (SQM)

Die Studiengebühren wurden zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft. Dafür erhalten die Hochschulen eine hundertprozentige Ausgleichszahlung vom Land Niedersachsen in Form der Studienqualitätsmittel. Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen zu verbessern.

Die Studienqualitätsmittel werden in zentrale und dezentrale Mittel aufgeteilt. Genaue Informationen zum Prozedere sowie zur Beschlussfassung finden Sie unter folgendem Link: Studienqualitätsmittel

Dezentrale Studienqualitätsmittel der Fakultät für Biologie und Psychologie


Die Fakultät für Biologie und Psychologie verwendet Ihre dezentral verfügbaren Studienqualitätsmittel für unterschiedliche Maßnahmen, die vor allem auf eine Verbesserung der Betreuungsrelation und eine attraktive Ausstattung von Praktika zielen. Zu den häufigsten Maßnahmen zählen entsprechend die Einstellung von zusätzlichen Hilfskräften für Übungsgruppen und Praktikumsbetreuung, aber auch die Anschaffung neuer Geräte für Praktika, um altes Equipment zu ersetzen oder ganz neue Experimente zu ermöglichen. Es werden auch Exkursionen bezuschusst, das Druckguthaben der Studierenden finanziert.

Ein weiteres Projekt, das bereits im Rahmen der Studienbeiträge entstanden ist und mit den Studienqualitätsmitteln fortgeführt wird, ist die Professionalisierung der Studiendekanate. Dabei handelt es sich um ein Projekt, welches gemeinsam aus zentralen und dezentralen Studienqualitätsmitteln, sowie Etatmitteln der Fakultät finanziert wird. Durch die deutliche Aufstockung des Personals im Studienbüro der Fakultät ist so eine Betreuung und Koordination aller Studiengänge möglich.

Wie wird über die dezentralen SQM entschieden?


Das maßgebliche Gremium für die Mittelvergabe ist in der Fakultät die Studienkommission, deren stimmberechtigte Mitglieder zu 50% aus der Gruppe der Studierenden stammen. Hier werden die Prioritätenlisten der Fachschaft und der Institute eingereicht und diskutiert und der Vorschlag dem Fakultätsrat zur Entscheidung vorgelegt.

Alle Studierenden und Mitarbeiter der Fakultät sind aufgerufen, Anträge für die Verwendung von Studienbeiträgen zu stellen.
Anträge für die dezentralen SQM können über das Online-Formular eingereicht werden; dabei ist die Antragsfristen für Maßnahmen zum Wintersemester der 15. Mai, für Maßnahmen zum Sommersemester der 15. November. Anträge für das laufende Semester können nur nach Absprache gestellt werden.