Dissertation

Dissertationsverfahren

Nach der Fertigstellung der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand sich für die Zulassung zur Promotionsprüfung bewerben.

Zulassung zur Promotionsprüfung

Der schriftliche Antrag auf die Zulassung zum Promotionsverfahren muss an die folgende Adresse eingereicht werden:

Studiendekan für Informatik
Institut für Informatik
Georg-August-Universität Göttingen
Goldschmidtstr. 7
37077 Göttingen

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Dokument Details
1) Antrag auf Zulassung zur Promotion (Template) a) mit dem Promotionstitel und der Angabe des Faches der Dissertation,
b) mit einem Vorschlag für eine mindestens sechsköpfige Prüfungskommission, darunter die prüfungsberechtigten Mitglieder des Betreuungsausschusses sowie die Referentin oder der Referent und eine Koreferentin oder ein Koreferent,
c) mit einem vorgeschlagenen Termin für die mündliche Prüfung (Disputation): Der Termin der mündlichen Prüfung soll in der Regel nicht später als 6 Wochen nach der Meldung zum Promotionsverfahren liegen.
2) Exemplare der Dissertation Drei gebundene Exemplare und eine digitale Fassung (möglichst in PDF).
3) Immatrikulationsbescheinigung Überblick über eingeschriebene Semester immatrikuliert während des Promotionsstudiums
4) Leistungsnachweis Siehe Checkliste für Promovierende gemäß den Anforderungen der PCS Ordnungen (DOCX)
5) Lebenslauf Ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der auch über den wissenschaftlichen Entwicklungsgang der Doktorandin oder des Doktoranden Auskunft gibt. Da es die Publikationsbestimmungen erfordern, dass die Dissertation einen Lebenslauf enthält, ist es empfehlenswert diesen auch gleich zusätzlich hinten in die Arbeit einzufügen.
6) Publikationen Etwaige veröffentlichte wissenschaftliche Schriften der Doktorandin oder des Doktoranden im Zusammenhang mit der Dissertation
7) Erklärungen a) eine Versicherung, dass die Dissertation selbständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt worden ist,
b) eine Bestätigung, dass die digitale Version der Arbeit mit der schriftlichen Version der Arbeit übereinstimmt,
c) eine Bestätigung, dass die Dissertation in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet wird oder worden ist.
Das Dekanat entscheidet sich über die Zulassung zum Promotionsverfahren. Über die Zulassung zum Promotionsverfahren erhält die Doktorandin oder der Doktorand einen schriftlichen Bescheid

Prüfungskommission

Für jedes Promotionsverfahren bestellt das zuständige Dekanat eine mindestens sechsköpfige Prüfungskommission, darunter die prüfungsberechtigten Mitglieder des Betreuungsausschusses sowie die Referierenden der Dissertation (siehe die Liste der prüfungsberechtigten Personen). Wenn ein externer Prüfer ein Mitglied der Prüfungskommission sein soll, muss die Doktorandin oder der Doktorand einen förmlichen Antrag einreichen (Template).

Mündliche Prüfung (Disputation)

Die mündliche Prüfung findet als Kolloquium (Disputation) in deutscher oder englischer Sprache statt. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission geleitet. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Prüfungskommission müssen anwesend sein, darunter mindestens zwei Referierende. Die Disputation besteht aus Folgendem:

  • Die Doktorandin oder der Doktorand soll durch ein Referat ihre oder seine Dissertation in einen größeren wissenschaftlichen Zusammenhang stellen: eine Präsentation von maximal 30 Minuten Länge wird vorgetragen.
  • Anschließend werden Fragen der Prüfungskommission diskutiert.

Die Gesamtdauer der Disputation beträgt höchstens 90 Minuten.

Ordnungen für die Promotion in Informatik (PCS)

Die PCS Ordnungen sind hier aufgelistet.

Alle Dokumente, Templates und Ordnungen zum GAUSS-Programm finden sich auf der GAUSS-Webseite.

Veröffentlichung der Dissertation und Promotionsurkunde

Veröffentlichung

Die Dissertation ist gemäß den PCS Ordnungen zu veröffentlichen. Die Referentin oder der Referent genehmigt die Endfassung der Dissertation durch Unterzeichnung des Revisionsscheins. Die Veröffentlichungen können in folgender Weise abgegeben werden:

Laut Bestimmungen müssen die gedruckten Exemplare der Dissertation den Lebenslauf des Autors beinhalten. Für die elektronische Version ist dies nicht erforderlich.
Weitere Angaben über den aktuellen Ordnungen der Veröffentlichung der Dissertation sind vom Prüfungsamt zu bekommen.
Deckblatt der Dissertation
Revisionsschein

Urkunde

Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde nach den Bestimmungen der Rahmenpromotionsordnung des mathematischnaturwissenschaftlichen Promotionskolleg an der Universität Göttingen in der jeweils geltenden Fassung vollzogen, sobald die Veröffentlichung der Dissertation nachgewiesen ist. Je nach dem verliehenen Abschluss (PhD oder Dr. rer. nat.) und Sprache (Englisch oder Deutsch) wird die Doktorandin oder der Doktorand eine entsprechende Urkunde erhalten.