Hauptstudium - Neuregelung der Übungen für Fortgeschrittene (gültig ab dem WS2013/14)
Das Hauptstudium
Regelung der Übungen für Fortgeschrittene (gültig ab dem WS 2013/14)
Durch den Beschluss des Fakultätsrates zur Reform der Ausgestaltung der Fortgeschrittenenübungen (Umlaufverfahren vom 14.08.2013) wird die Ausgestaltung der Fortgeschrittenenübungen zum WS 2013/14 neu geregelt.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Es muss nur noch eine Klausur in jeder der drei Übungen geschrieben und bestanden werden.
2. Die Semesterbindung zwischen Klausuren und Hausarbeiten wird aufgehoben. Klausuren und Hausarbeiten können also unabhängig voneinander geschrieben und bestanden werden.
3. Es gilt nun auch für die Klausuren und Hausarbeiten die aus der Zwischenprüfung bekannte Anmeldepflicht (Klausuren: Ende der Anmeldefrist: 3. Tag vor der Klausur, 10.00 Uhr; Hausarbeiten: Ende der Anmeldefrist: Tag der letztmöglichen Abgabe, 24.00 Uhr). Das heißt, die Teilnahme an einer Klausur setzt die rechtzeitige Anmeldung in FlexNow voraus. Eine Nachmeldung findet grundsätzlich nicht statt. Für fristgerecht eingereichte Hausarbeiten kann in Einzelfällen eine Nachmeldung durch das Prüfungsamt erfolgen.
Da die Klausuren im Rahmen der Fortgeschrittenenübungen beliebig wiederholbar sind, werden trotz Anmeldung versäumte Klausuren lediglich mit "Rücktritt durch Abwesenheit" gewertet.
Die Neuregelung gilt ab dem WS 2013/14. Folgende Regelungen erstrecken sich auch auf vor diesem Zeitpunkt an der Fakultät erbrachte Einzelleistungen:
- die Regelung zur Entkoppelung von Klausuren und Hausarbeiten
- die Regelung, dass nur eine Klausur mitgeschrieben werden muss.
Weitere Einzelheiten können Sie dem Beschluss entnehmen.