Mitwirkung bei Personalmaß-nahmen




Um die Gleichstellung in Bewerbungsprozessen für Beschäftigte der Verwaltung sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Daher finden Sie im folgenden einen Ablaufplan, der eine reibungslose Einstellung ermöglicht:



  • 1. Jede neu zu besetzende Stelle ist grundsätzlich mindestens hochschulöffentlich auszuschreiben (siehe “Leitfaden zur Stellenausschreibung und anschließendem Auswahlverfahren“). Vorlagen für Stellenanzeigen der Personalabteilung finden Sie unter diesem Link.


  • 2. Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Vorfeld über alle Stellenausschreibungen inklusive deren Text sowie deren Veröffentlichung zu unterrichten, damit rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Das Einverständnis mit der Stellenanzeige kann per E-Mail oder mit dem Formular "Sichtvermerk bei Stellenausschreibungen" auf der GS-Homepage erfolgen.


  • 3. Nach Einverständnis zur Stellenausschreibung kann der Text veröffentlicht werden.


  • 4. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist schicken Sie bitte eine Nachricht an die Gleichstellungsbeauftragte und informieren Sie darüber, dass die eingegangenen Unterlagen eingesehen werden können.


  • 5. Bevor die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen an die ausgewählten Bewerber*innen verschickt werden, senden Sie bitte eine Liste mit den Einzuladenden und den Gesprächsterminen an die Gleichstellungsbeauftragte. Bei Unstimmigkeiten nimmt diese mit Ihnen Kontakt auf.


  • 6. Vorstellungsgespräche: Nach Möglichkeit nimmt die Gleichstellungsbeauftragte am Gespräch teil.


  • 7. „Antrag auf Durchführung einer personalrechtlichen Maßnahme“ (von der Leiterin/dem Leiter der Einrichtung unterschrieben) inklusive „Checkliste für die Einrichtung zum Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren“ an die Gleichstellungsbeauftragte weiterleiten, damit Einverständnis zur Einstellung durch Unterschrift bestätigt werden kann.


  • 8. Einstellung der Bewerberin/des Bewerbers.