Das Stiftungsmodell
Die Eckpunkte des Stiftungsmodells sind:
- Rechtliche Verselbständigung der Hochschule gegenüber dem Staat und damit mehr eigenverantwortliche Gestaltung.
- Nutzung der Vorteile des neuen Stiftungssteuerrechts und langfristiger Aufbau eines Stiftungsvermögens durch die Stiftungsuniversität. Die Erträge sollen staatliche Mittel nicht ersetzen, sondern sie ergänzen.
- Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Stiftung richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die niedersächsische Landeshaushaltsordnung findet bis auf wenige Ausnahmen keine Anwendung.
- Möglichkeit eines vorausschauenden Personalmanagements durch die Einräumung von Arbeitgeber- und Dienstherrenfunktion der Trägerstiftung. Das Präsidium beruft im Einvernehmen mit dem Stiftungsausschuss Universität die Professorinnen und Professoren.
- Die für den Betrieb der getragenen Hochschule benötigten Immobilien bilden das Grundstockvermögen der Stiftung. Sie sollen ohne bürokratische Hemmnisse effizient bewirtschaftet werden können.
- Mit der Stiftung als Institution der Bürgergesellschaft ist die Chance verbunden, dass sich Studierende, Ehemalige und Beschäftigte stärker mit ihrer Stiftungshochschule identifizieren als bisher.
- Die Mitglieder des Stiftungsausschusses Universität sorgen für eine enge Verzahnung zwischen Hochschule und Gesellschaft.