Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung (LL.M./M.A.)
Abschluss: Master of Arts (M.A.) oder Master of Laws (LL.M)
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassung: zulassungsfrei
Sprachvoraussetzungen: Chinesischkenntnisse auf dem Niveau HSK 2 (A.2.1). Der Nachweis über dieses Niveau kann auch durch die Teilnahme an universitären Chinesisch-Sprachkursangeboten über 12 SWS erbracht werden
Das Studienangebot
Der Doppelmasterstudiengang „Chinesisches Recht & Rechtsvergleichung“ umfasst vier Semester, von denen zwei Semester in Göttingen und zwei Semester in Nanjing absolviert werden. Er soll den Studierenden, die bereits ein rechtswissenschaftliches oder sinologisches Studium absolviert haben, einen umfänglichen Einblick in das chinesische Recht geben.
Das Studienprogramm ist ein Double Degree Programm. Das heißt, dass neben den von der Universität Göttingen verliehenen Abschluss (M.A./LL.M.) der von der Universität Nanjing verliehene Grad tritt (LL.M. 法学/经济法).
- Angeboten werden
- Chinesische Sprache und Rechtsterminologie
- Quellen des chinesischen Rechts und Gesetzgebung.
- Zivil- und Wirtschaftsrecht (Vertrags-, Gesellschaftsrecht)
- Öffentliches Recht (Verwaltungs- und Verfassungsrecht)
- Rechtsvergleichung
- Chinesische Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
- Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Geschichte Chinas
Der Studiengang soll je nach Studienschwerpunkt (Chinawissenschaften oder Rechtswissenschaften) zu unterschiedlichen Kompetenzprofilen führen.Im sinologischem Schwerpunkt beschäftigen sich die Studierenden mit dem chinesischen Recht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sowie mit chinabezogenen Kontextfächern (Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Geschichte Chinas). Im rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt erwerben die Studierenden vor allem umfängliche Kenntnisse des chinesischen Rechts und Kenntnisse der Rechtsanwendung.
Zugangsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, der Sinologie bzw. Chinawissenschaften oder ein Abschluss in einem anderen fachlich einschlägigen Studium. Wurde kein rechtswissenschaftlicher Abschluss erworben, müssen mindestens 36 C aus den Rechtswissenschaften nachgewiesen werden. Weitere Informationen
Studienschwerpunkt Chinawissenschaften mit Abschluss M.A.
Der konsekutive Doppelmasterstudiengang mit chinawissenschaftlichem Schwerpunkt ist für alle Bachelor-Absolventen geeignet, die Sinologie als Haupt- oder Zweitfach studiert haben. Absolventen der Rechtswissenschaften können ebenfalls einen Magister Artium/ Magistra Artium erwerben. Aufgrund der hohen sprachlichen Anforderungen sind bereits vorhandene Sprachkenntnisse im Chinesischen auf dem Niveau HSK 3 nachzuweisen. Weitere Informationen
Studienschwerpunkt Rechtswissenschaften mit Abschluss LL.M.
Der LL.M. ist für Juristen studierbar, welche die 1. Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen oder einen vergleichbaren Abschluss erworben haben und zudem über Chinesisch-Kenntnisse im Eingangsniveau HSK 2-3 (A.2.1. GER) verfügen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Absolventen der Sinologie diesen Abschluss zu erwerben, die in ihrem vorangegangenen Studium mindestens 66 C in den Rechtswissenschaften absolviert haben. Weitere Informationen
Chancen und Perspektiven
Der Studiengang „Chinesisches Recht & Rechtsvergleichung“ bereitet sowohl auf eine Promotion als auch auf Tätigkeiten in einer Reihe von Berufsfeldern vor. Absolventen werden gesucht für:
- Forschung und Lehre an Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen
- (Rechts-)beratende Berufe
- Auswärtiger Dienst oder NGOs
- Internationale Unternehmen
Göttingen und Nanjing als exzellente Studienorte
Der Studiengang ist auf Göttinger Seite am neugegründeten CeMEAS (Centre for Modern East Asian Studies) angesiedelt und steht unter der Federführung des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft der beiden Universitäten.
Das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft ist ein Gemeinschaftsprojekt der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Nanjing. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Dialog zwischen der deutschen und der chinesischen Rechtskultur zu fördern. Dies geschieht durch Kooperation in Lehre, Forschung und juristischer Praxis.
In erster Linie bildet das Institut Studenten aus, die künftig in führenden Positionen von Justiz und Verwaltung, der Wirtschaft oder der Anwaltschaft als Multiplikatoren chinesischen, deutschen bzw. europäischen Rechtsdenkens wirken und dazu beitragen sollen, zwischen den Rechtskulturen zu vermitteln. Im Bereich der rechtswissenschaftlichen Forschung werden gemeinsam Projekte zum deutschen und chinesischen Recht sowie zur Rechtsvergleichung und zum internationalen Wirtschaftsrecht durchgeführt. Die Universität Nanjing (南京大学), die 1902 gegründet wurde, zählt zu einer der ältesten Universitäten Chinas, und gilt als einer der besten Bildungsstandorte des Landes.
In Göttingen profitieren die Studierenden zudem vom neugegründeten CeMEAS (Centre for Modern East Asian Studies). Mit dem CeMEAS hat die Georg-August-Universität Göttingen die Forschung in den Ostasienwissenschaften neu ausgerichtet. Das CeMEAS arbeitet an der Nahtstelle von Kultur- und Sozialwissenschaften.