Hier erfahren Sie, auf welchem Wege Ihre im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium in Göttingen anerkannt werden.

Grafik_Anerkennung

Vor dem Auslandsaufenthalt:

  1. Der Studierende geht zum/zur Erasmus Koordinator/in, um sich über die Anerkennung (Learning Agreement) zu informieren.
  2. Der Studierende trifft sich mit dem/der Anerkennungsbeauftragten, um mögliche Kurse und deren Anerkennung zu besprechen. Das Learning Agreement wird angefertigt und unterzeichnet.

Nach dem Auslandsaufenthalt gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Kurse auf dem unterzeichneten Learning Agreement entsprechen den Kursen auf dem Transcript of Records, dass Sie von der Partneruniversität erhalten haben. Ist dies der Fall können Sie die Anerkennung direkt in eCampus beantragen. eCampus - Weitere Dienste - Formulare der Prüfungsämter und öffnen Sie dort das jeweilige Formular für die Anrechnung von Prüfungsleistungen.
    Eine ausführliche Hilfe erhalten Sie auch im Wiki.
  2. Sie haben kein Learning Agreement abgeschlossen oder die Kurse auf dem Transcript of Records entsprechen nicht den Kursen auf dem unterzeichneten Learning Agreement. Dann stellen Sie ebenfalls eine Antrag auf Anerkennung via e-campus. eCampus - Weitere Dienste - Formulare der Prüfungsämter. Die Anerkennungsbeauftragten werden dann in dem Verfahren ggf. zur Klärung einer Anerkennung herrangezogen.

    Es bleibt zu beachten, dass die Anerkennung freiwillig und kein Automatismus ist. Sie müssen dem Prüfungsamt mitteilen, welche der im Ausland erbrachten Leistungen Sie anerkannt haben wollen. Dies können auch einzelne Kurse sein.

Anerkennungsbeauftragte



Learning Agreement



Notenumrechnung von Leistungen aus dem Ausland