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Beantragung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und Studienleistungen

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu unmittelbaren Benachteiligungen im Studium führen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Diese sollen dabei helfen, beeinträchtigende Bedingungen individuell auszugleichen.

Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistung – die Qualitätsansprüche werden davon nicht berührt. Es geht also um die Änderung der Rahmenbedingungen, um allen Studierenden das Absolvieren ihres Studiums unter gleichwertigen Bedingungen zu ermöglichen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie praktische Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs. Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie hier Ansprechpartner*innen zur Beratung zum Nacheilsausgleich.


Für einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Studienleistungen aufgrund von Schwangerschaft und Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nutzen Sie bitte das Informationsangebot des Bereichs Vereinbarkeit von Studium und Familie.